30.04.2015, 09:2530.04.2015, 17:26
SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär sind am Donnerstag wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Mit den «Schlitzer»-Inseraten hätten sich die zwei SVP-Kader strafbar gemacht.
Das Urteil fällte das Regionalgericht in Bern. Das Inserat mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» erschien im Jahr 2011 nach einem Verbrechen in Interlaken. Ein Kosovare hatte damals einen Schweizer mit einem Messer in den Hals gestochen.
Nach Überzeugung des Gerichts nahmen Baltisser und Bär mit dem Inserat in Kauf, dass eine feindselige Stimmung gegen Kosovaren geschürt werde. Die Aussage im Titel des Inserats sei eine undifferenzierte und unzulässige Verallgemeinerung, hiess es in der Urteilsbegründung.
Beide SVP-Kader wurden zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ihr Anwalt Thomas Wirz hatte vor dem Regionalgericht einen Freispruch gefordert. Der Titel des Inserats fasse den Sachverhalt dieses Einzelfalls zusammen. Die Details folgten im dazugehörigen Text, sagte Wirz am Donnerstag.
Baltisser sagte vor Gericht, «nie im Leben habe ich rassistische Gedanken gehabt oder zum Ausdruck gebracht». Seine Stellvertreterin Bär betonte, für sie sei die freie Meinungsäusserung ein hohes Gut.
«Einfluss auf Zuwanderungsinitiative»
Das Zeitungsinserat war zwei Monate vor den eidgenössischen Wahlen 2011 erschienen. Zwei Kosovaren reichten darauf eine Anzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm ein.
SVP prangert «politisches Urteil» an
Für die SVP hat das Regionalgericht in Bern ein «politisches Urteil» gefällt. Das sei zutiefst beunruhigend. Ob die Partei das Urteil akzeptiert, lässt sie in einem Communiqué offen. Zuerst warte man die schriftliche Begründung ab.
«Politische Gegner der SVP haben damit erreicht, dass in der Schweiz nicht mehr gesagt und geschrieben werden darf, was ist», schreibt die Partei. Das «bedenkliche Urteil» sei ein schwerer Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz.
Hinzu komme, dass sich die Justiz mehrere Jahre Zeit gelassen habe, um zu diesem Urteil zu kommen. Die Rassismus-Strafnorm sei auch in diesem Fall dazu missbraucht werden, missliebige Meinungen zu unterdrücken. (sda)
Die bernischen Strafverfolgungsbehörden stellten das Verfahren zunächst ein, wurden aber vom Obergericht zurückgepfiffen. Im Dezember 2014 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen die beiden SVP-Kader: Kosovaren würden generell mit Gewaltverbrechern gleichgesetzt.
Die Anklageschrift weist auch darauf hin, dass das Inserat bis Ende 2013 auf der Website der SVP Schweiz und auf jener der SVP-Initiative gegen Masseneinwanderung aufgeschaltet gewesen sei. Die Initiative wurde im Februar 2014 knapp angenommen.
Der Anwalt der beiden Kosovaren reichte deshalb eine Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht ein: Stelle das «Schlitzer»-Inserat eine Rassendiskriminierung dar, sei das knappe Abstimmungsresultat mit diesem Inserat verfälscht worden. Der Urnengang müsste demnach wiederholt werden.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde noch nicht behandelt. (cma/sda)
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"Die Fussball-Chaoten und Linksextremen werden viel zu wenig bestraft! Kuscheljustiz! Wofür haben wir denn Gesetze??""
ein paar Stunden später:
"Waas?? Unfair! Wir haben doch freie Meinungsäusserung! Was reden die uns drein! Linke Gerichte! Rassismuskeule! Wassermelonengrüne!"
-> Wer sich strafbar macht, hat die Konsequenzen zu tragen. Punkt.
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