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«Exzesse stoppen»: Aargauer SVP will Volksabstimmung zur Sozialhilfe

Zwar noch nicht definitiv, aber mit relativer Sicherheit: SVP-Kantonalpräsident will eine Initiative zu den Kosten für Sozialhilfe lancieren (Archivbild).
Zwar noch nicht definitiv, aber mit relativer Sicherheit: SVP-Kantonalpräsident will eine Initiative zu den Kosten für Sozialhilfe lancieren (Archivbild).Bild: KEYSTONE

«Exzesse stoppen»: Aargauer SVP will Volksabstimmung zur Sozialhilfe

Die SVP lässt mit ihrer Forderung nach einer Senkung der Sozialhilfekosten nicht locker. Sie prüft dazu eine kantonale Volksinitiative, wie der Aargauer Kantonalpräsident Thomas Burgherr am Parteitag in Riniken sagte. 
23.04.2015, 07:1223.04.2015, 08:38
Urs Moser/«Aargauer Zeitung»
Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Es sieht so aus, dass nach der SP (Prämienverbilligung) und der CVP (Kinder-Tagesstätten) auch die SVP noch im laufenden Wahljahr eine kantonale Volksinitiative lanciert. 

Seines Erachtens müsse die SVP eine Initiative zur Sozialhilfe prüfen, erklärte Kantonalpräsident Thomas Burgherr gestern am Parteitag in Riniken.

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Dass ein verantwortungsvoller Staat in Not geratenen Bürgern helfen soll, ist für ihn unbestritten. Aber mit dem Anspruchskatalog der Skos-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sei ein System geschaffen worden, das auf gesellschaftliche Gleichmacherei ausgerichtet ist, so Burgherr. Dieses System mit Fehlanreizen lasse sich leicht ausnützen. 

Wenn jemand vom Sozialamt gleich viel bekommen könne wie ein Werktätiger, sei das unfair gegenüber jenen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind – «und vor allem unfair gegenüber allen, die täglich zur Arbeit gehen und mit persönlicher Anstrengung für sich selber sorgen». 

Das Initiativen-Projekt sei zwar noch nicht konkret, erklärte Burgherr gegenüber der AZ, aber mit der Lancierung nach den Sommerferien ist mit einiger Sicherheit zu rechnen. 

Er wolle die Sache angehen, wenn der Kanton nicht von sich aus zu einer Praxisänderung bereit sei, so Burgherr. Konkret heisst das: Man wartet zwei Dinge ab. Erstens die Stellungnahme der Regierung zu einer Motion, die es in die Kompetenz des Grossen Rats legen will, «Art und Höhe» der materiellen Hilfe zu regeln. 

Zweitens das Ergebnis der Kommissionsberatung zur Sozialplanung, die der Regierungsrat letzten Monat vorgelegt hat. In beiden Fällen ist nicht mit einem Ergebnis im Sinne der SVP zu rechnen, auf die Sozialplanung will sie gar nicht eintreten.

«Exzesse stoppen»

Ein Initiativtext liegt noch nicht vor, die Stossrichtung der Forderungen ist aber klar: Für die Bemessung der Sozialhilfeleistungen wird im Aargau nicht mehr auf Skos-Richtlinien abgestellt. Stattdessen sollen die Gemeinden sie je nach Einzelfall im Rahmen eines bestimmten Spielraums festlegen. Sozialhilfeleistungen sollen in jedem Fall so bemessen sein, dass sich die (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit finanziell auszahlt. 

Jetzt auf

Asylbewerber, «Sozialtouristen», unkooperative Sozialhilfebezüger und Junge ohne familiäre Verpflichtungen sollen in jedem Fall nur die minimale Nothilfe erhalten. «Ich will nicht grundsätzlich die Hilfe für in Not geratene Menschen schmälern, aber die Exzesse müssen gestoppt werden», so Burgherr.

Viermal Nein am 14. Juni

Ein klarer Fall war am Parteitag gestern Abend die Parolenfassung zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 14. Juni. Die SVP Aargau folgt den Parolen der SVP Schweiz und empfiehlt alle Vorlagen zur Ablehnung. Das heisst also Nein zur Erbschaftssteuer-Initiative, zur Stipendieninitiative, zur neuen Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik) und schliesslich Nein zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes betreffend Empfangsgebühren.

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