«Weiblich gelesen»: Warum diese Frauenbad-Regel hochriskant ist
Im Berner Freibad Marzili gilt eine Regel: Alle Personen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben, haben Zugang zum «Paradiesli», dem für Frauen reservierten FKK-Bereich. Im Härtefall gilt das amtliche Geschlecht.
Diese Regel galt für eine trans Frau am Sonntag nicht. Sie wurde von der Polizei aus dem Frauenbereich geführt, nachdem sich Badegäste durch ihre Anwesenheit gestört gefühlt hatten. Am Montag bestätigte die Stadt Bern jedoch, dass die Frau die Zutrittsregelung erfüllte. Der Entscheid, sie wegzuweisen, sei falsch gewesen.
Dass es überhaupt so weit kam, hat mit einem Punkt zu tun: Die trans Frau wurde nicht als Frau gelesen.
Die Kantonspolizei Bern schreibt auf Anfrage von watson, sie sei vom Badpersonal gerufen worden, weil sich gemäss Meldung «ein Mann im Frauenbereich der Badeanstalt» aufhalte. Die Person habe den Bereich trotz Aufforderung des Personals nicht verlassen und sich nicht ausweisen wollen. Deshalb sei sie in Handschellen gelegt und für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht worden.
Der Fall wirft deshalb eine grössere Frage auf: Wer entscheidet in öffentlichen Frauenbädern eigentlich, wer als Frau gilt? watson hat in anderen Schweizer Städten nachgefragt.
Zürich: Personal «erkennt» Frauen
In Zürich gibt es mit dem Frauenbad Stadthausquai ein städtisches Bad, das Frauen vorbehalten ist. Auf Anfrage schreibt die Stadt Zürich, der Zutritt zu Frauenbädern sei – mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren – auf «weiblich gelesene Personen» beschränkt. Grundsätzlich hätten also Personen Zutritt, «die vom Personal als Frau erkannt werden».
Gleichzeitig benennt die Stadt Zürich selbst das Problem dieser Praxis. Das Personal sei darauf sensibilisiert, «dass das Beurteilen von Menschen anhand ihres Aussehens, Geschlechtsausdrucks, ihrer Kleidung oder Körpermerkmale Risiken birgt und das tatsächliche Geschlecht einer Person nicht immer äusserlich erkannt werden kann».
Mit anderen Worten: Zürich setzt auf eine äussere Einschätzung – und räumt zugleich ein, dass diese Einschätzung falsch sein kann. Die Stadt Zürich schreibt zudem, es sei in den vergangenen Jahren vorgekommen, dass Personen der Eintritt ins Frauenbad verwehrt wurde. Sicherheitsdienst oder Polizei seien dabei aber nicht involviert gewesen.
Basel: Fokus aufs Verhalten
Basel-Stadt formuliert seine Praxis anders. Im Gartenbad Eglisee gibt es das sogenannte «Fraueli», das einzige Frauenbad in Basel.
Auf erste Anfrage schrieb das Sportamt Basel-Stadt: «Grundsätzlich haben alle Frauen Zutritt zum Frauenbad.» Auf präzisierende Nachfrage wurde Basel deutlicher: «Ja, trans Frauen im Frauenbad Eglisee haben Zutritt.» Massgebend sei, dass alle Badegäste die Badeordnung einhalten und sich respektvoll verhalten.
Im Gegensatz zu Zürich setzt Basel damit nicht beim Aussehen an, sondern beim Verhalten. Dieser Unterschied ist entscheidend. Denn im Marzili-Fall geht es bisher nicht um den Vorwurf eines übergriffigen Verhaltens.
Das Problem des Unwohlseins
Eine Augenzeugin aus dem Marzili schilderte gegenüber «Schweizheute,» sie habe sich beim Anblick der betroffenen Person unwohl gefühlt, weil sie «sehr maskulin» gewesen sei. Weil die Augenzeugin selbst einmal einen sexuellen Übergriff erlebt habe, habe der Anblick einer Person mit Penis bei ihr als Trigger gewirkt. Deshalb habe sie das «Paradiesli» noch vor dem Polizeieinsatz verlassen.
Sie habe nicht den Eindruck gehabt, die trans Frau habe provozieren oder nackte Frauen anschauen wollen.
Reicht also die körperliche Erscheinung einer Person aus, damit andere sie im Frauenbereich infrage stellen können?
Nein, sagt dazu Jann Kraus, Vorstandsmitglied von Transgender Network Switzerland. Ein Unwohlsein an sich müsse nicht verurteilt werden, sagt Kraus gegenüber watson. Menschen dürften sich unwohl fühlen und beim Personal Hilfe suchen. Problematisch werde es aber, wenn daraus der Anspruch entstehe, eine andere Person wegen ihrer Erscheinung aus einem sicheren Raum entfernen zu lassen.
Kraus warnt vor Regeln, die darauf abzielen, ob eine Person «als Frau gelesen» wird. Davon seien nicht nur trans Frauen betroffen. Auch cis Frauen könnten in Frauenräumen angegangen werden, wenn sie maskulin aussehen, starke Körperbehaarung haben oder nicht einem engen Bild von Weiblichkeit entsprechen.
«Transfeindlich ist, zu sagen: Du bist nicht die richtige Art von Frau, darum musst du gehen», sagt Kraus.
Für Kraus müssen Frauenbereiche vor übergriffigem Verhalten schützen – nicht vor der blossen Anwesenheit von trans Frauen. Gerade trans Frauen seien selbst überdurchschnittlich von sexualisierter Gewalt betroffen.
Kein Ausschluss über Körper
Auch Fabienne Amlinger vom Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung der Universität Bern hält Regeln nach äusserer Wahrnehmung für problematisch. Amlinger ist Historikerin und forscht zu Geschlechterfragen. Für sie zeigt der Fall Marzili eine alte Frage in neuer Form: Wer gilt im Alltag als Frau – und wer darf darüber urteilen?
Vorstellungen davon, wie eine Frau auszusehen habe, seien historisch nie einheitlich gewesen, sagt Amlinger zu watson. Frauen seien immer wieder wegen Körperbau, Behaarung, Auftreten oder Kleidung als «nicht weiblich genug» wahrgenommen worden. Solche Vorstellungen hätten häufig dazu geführt, dass Frauen kontrolliert oder ausgeschlossen wurden.
Eine Regel, die sich daran orientiert, ob jemand als Frau gelesen wird, hält Amlinger deshalb für «hochgradig problematisch». «Eine subjektive Empfindung, wie eine Frau auszusehen hat, kann nicht die Grundlage sein», sagt sie.
Frauenbereiche seien Schutzräume und müssten als solche ernst genommen werden. Auch für trans Frauen könne ein Frauenbereich ein Schutzraum sein. Frauenräume und trans Rechte gegeneinander auszuspielen, greife deshalb zu kurz.
«Es geht nicht darum, das Unwohlsein einzelner Frauen einfach abzutun», sagt Amlinger. Eine Frau könne sich in einem solchen Raum irritiert oder getriggert fühlen – etwa aufgrund früherer Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt.
Entscheidend sei aber, worauf dieses Unwohlsein beruhe und was daraus folge. Wenn sich jemand wegen eines konkreten Verhaltens bedroht fühle, müsse das Personal reagieren. «Wenn sich jemand durch die blosse Erscheinung einer Person gestört fühlt, diese Person aber nichts Regelwidriges tut, gibt es für eine Wegweisung keinen Grund», sagt Amlinger zum Marzili-Vorfall.
Die Aufgabe öffentlicher Bäder sei nicht, anhand von Körpermerkmalen zu kontrollieren, wer weiblich genug wirke. Sie müssten klare Regeln schaffen, die sich an der Selbstidentifikation und am Verhalten orientieren: respektvoller Umgang, keine Übergriffe, keine Belästigung. «Der Körper allein darf nicht zum Ausschlussgrund werden.»
