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Bundesrat beschliesst neue Coronavirus-Regeln: Das gilt für Grenzgänger

Coronavirus: Grenzgänger müssen nicht in Quarantäne – das hat der Bundesrat beschlossen

11.09.2020, 14:3011.09.2020, 14:45
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Der Bundesrat hat am Freitag weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in der Schweiz beschlossen. Dabei geht es um das sensible Thema der Grenzgänger, Ausnahmen in der Quarantänepflicht und die Kosten der Corona-Tests. Hier ein Überblick:

Neue Regelung für Nachbarländer

Zwei Frauen und ein Mann �bertreten in Thonex GE die Grenze zu Frankreich.
Die Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz bleibt offen, Grenzgänger müssen nicht in Quarantäne.Bild: sda

Eigentlich hätte das Nachbarland Frankreich schon lange auf die Quarantäneliste des Bundes gehört. Hier ist aber problematisch, dass die Schweiz viele Grenzgänger hat, die dann theoretisch alle in Quarantäne müssten.

Generell gilt nun neu: Wer aus den Grenzregionen der Nachbarländer in die Schweiz einreist, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne. «Die Grenzregionen können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden», schreibt der Bundesrat. Er lässt aber mit der Kann-Formulierung ein Türchen für schärfere Regeln offen.

Von den Nachbarländern werden künftig jeweils nur Regionen, nicht aber das ganze Land auf die Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gesetzt. Das geschieht dann, wenn die Corona-Fallzahlen über dem Grenzwert von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Personen liegen, wenn verlässliche Informationen fehlen oder wenn aus den Regionen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist sind. Das steht in einer entsprechenden Verordnung.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Musiker mit Schutzmaske warten auf ihren Auftritt bei einem Konzert des Sinfonieorchesters unter dem Titel "Willkommen zurueck", am Freitag, 4. September 2020, in der Tonhalle St. Gallen. To ...
Wenn an einem Anlass in einem Risikogebiet Schutzmassnahmen getroffen wurden, müssen Musiker nicht in Quarantäne nach ihrer Rückkehr.Bild: keystone

Weiter hat der Bundesrat weitere Ausnahmen für Kulturschaffende und Sportlerinnen und Sportler geschaffen. Neu müssen diese, wenn sie nach einem kulturellen Anlass oder einem Wettkampf zurückkehren, nicht in Quarantäne. Voraussetzung ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde.

Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept vorliegt. Für Einkaufstouristen gibt es keine Ausnahmeregelung, sie müssen in eine 10-tägige Quarantäne.

Kosten für Coronavirus-Tests

Eine Gesundheitsmitarbeiterin macht einen Nasenabstrich, um den Patienten auf Sars-CoV-2 zu testen. (Archivbild)
Der Bundesrat senkt die Kosten für Coronavirus-Tests.Bild: sda

Die Kosten für Coronavirus-Tests und auch Antikörpertests sollen gesenkt werden. Dies ist die dritte vom Bundesrat am Freitag getroffene Änderung im Umgang mit dem Coronavirus. Neu kostet ein normaler Test nur noch 82 statt 95 Franken. Die Kosten für einen Antikörpertest werden von 39 auf 25 Franken gesenkt.

Die Testkosten waren bereits im Mai gesenkt worden. Mittlerweile muss aber kaum jemand diese Kosten selbst tragen. Wer nachweislich Kontakt zu einer Infizierten Person hatte oder Symptome wie Husten, Halsweh oder Fieber zeigt, erhält die Kosten zurückerstattet.

Erwerbsersatz wird verlängert

Grundsätzlich wird das Gesetz über die Corona-Erwerbsersatzentschädigung am 16. September terminiert. Nun hat der Bundesrat beschlossen, die Geltung in gewissen Fällen zu verlängern. So werden Eltern, die wegen der Kinderbetreuung nicht mehr Arbeiten können, weiterhin unterstützt.

Wenn Behörden eine Quarantäne anordnen, hat die betroffene Person ebenfalls weiterhin Anspruch auf Erwerbsersatz. Zu letzt nennt der Bundesrat in seiner Medienmitteilungen noch Selbstständigerwerbende, die von Betriebsschliessungen betroffen sind und weitere Arbeitnehmende, die unter dem Veranstaltungsverbot leiden. (leo/sda)

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quelle: keystone / jean-christophe bott
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6 Kommentare
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Ah_geh
11.09.2020 15:07registriert Juli 2020
Die Arbeit fällt beim Contact Tracing in mehreren Ländern als Hauptansteckungsquelle auf. Wenn man also Grenzgänger von der Quarantänepflicht befreit, dann hat das rein wirtschaftliche und keinerlei epidemiologische Gründe.

Die fixe Definitionsgrenze ist auch ein Weitz. Wenn in einer Region die Ansteckungen pro 100'000 nur marginal höher sind als in der Schweiz - und so lange dort vergleichbare Massnahmen gelten wie hier - wird sich auch das wohl null auf die Ansteckungsrate im Inland auswirken.

Dann könnte man den Schmarrn einfach grad sein lassen und zugeben, dass das Symbolpolitik ist.
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