Deutschlands Ärzte müssen sterbewillige Menschen nicht retten

Deutschlands Ärzte müssen sterbewillige Menschen nicht retten

03.07.2019, 17:3603.07.2019, 17:36

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche zweier Ärzte in Sterbehilfe-Fällen bestätigt. Die Mediziner seien nicht verpflichtet gewesen, den Patientinnen nach deren Suizidversuch das Leben zu retten.

Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig bestätigte damit am Mittwoch vorherige Urteile der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Diese hatten jeweils entschieden, dass der Patientenwille zu achten sei. Der BGH lockerte mit seiner Entscheidung eine alte Rechtsprechung zum Umgang von Ärzten mit sterbewilligen Patienten.

In dem Hamburger Fall ging es um zwei über 80-jährige Frauen, die 2012 ihr Leben beenden wollten. Diesen Willen hatten sie vorab fest bekundet. Der Arzt war dabei, als sie eine tödliche Medikamentendosis einnahmen und begleitete ihr Sterben. Massnahmen zur Rettung ergriff er nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn deswegen wegen eines Tötungsdelikts angeklagt.

Ausserdem ging es um eine chronisch kranke 44-Jährige aus Berlin, die 2013 ihr Leben ebenfalls beendete. Ihr Hausarzt hatte ihr ein starkes Schlafmittel verschrieben. Davon nahm sie eine mehrfach tödliche Dosis. Dann informierte sie den Arzt, der dann nach der bewusstlosen Frau sah, aber keine Rettungsmassnahmen ergriff. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Tötung auf Verlangen an.

Wille der Patienten zählt

Die Landgerichte in Berlin und Hamburg sprachen die Ärzte jeweils von den Vorwürfen frei. Es sei der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden. Dieser Wille sei zu respektieren, so die Gerichte. Gegen die Freisprüche hatten die Staatsanwaltschaften Revision eingelegt.

Die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft hatten in der Verhandlung vorm BGH beantragt, dass die Revisionen verworfen werden. «Insgesamt halte ich eine vorsichtige Kurskorrektur für angebracht», sagte Michael Schaper von der Generalbundesanwaltschaft mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des BGH.

Aktive Sterbehilfe in Deutschland nicht erlaubt

1984 hatte das Bundesgericht im sogenannten Peterl"-Urteil entschieden, dass Ärzte sich unter Umständen doch strafbar machen, wenn sie bewusstlose Patienten nicht zu retten versuchen. Ein Hausarzt hatte damals eine Frau nicht gerettet, die sich aus freien Stücken umbringen wollte. Der BGH sprach den Arzt zwar frei, allerdings nur, weil die Frau nur mit schweren Schäden wieder ins Leben geholt hätte werden können.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland, im Gegensatz zu der Schweiz, nicht erlaubt. Seit 2015 gilt zudem das Verbot der «geschäftsmässigen Förderung der Selbsttötung». Dieses zielt auf Sterbehilfe als Geschäftsmodell organisierter Vereine. Gegen das Verbot haben schwerkranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfe-Vereine beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Eine Entscheidung in Karlsruhe wird im Herbst erwartet. (sda/dpa)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!