Demonstrationen: Kantone sind gefordert bei anonymen Aufrufen zu Grossanlässen

Demonstrationen: Kantone sind gefordert bei anonymen Aufrufen zu Grossanlässen

11.09.2015, 14:0011.09.2015, 14:20

Die letzte Ausgabe von «Tanz dich frei» in Bern im Mai 2013 endete mit Krawallen. Der Kanton Bern verlangte daraufhin vom Bund ein Gesetz, um die Urheber anonymer Aufrufe im Internet identifizieren zu können. Nun spielt der Bundesrat den Ball an den Kanton zurück.

Seiner Meinung nach ist dieser für die polizeilichen Ermittlungen zuständig. Der Bund könnte sich allenfalls an der technischen Umsetzung der Identifikation beteiligen. Die genauen Bedingungen dafür müssten jedoch wiederum die Kantone in ihren Gesetzen oder in einem Konkordat festlegen.

Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht, den die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats letztes Jahr bestellt hatte. Sie wollte wissen, wie das Anliegen des Kantons Bern allenfalls umgesetzt werden könnte.

Gefahr eine Massenpanik

Dessen Grosser Rat hatte nach den Ausschreitungen von 2013 eine Standesinitiative beschlossen. Diese verlangt eine gesetzliche Grundlage, damit Behörden Personen identifizieren können, die im Internet anonym zu unbewilligten Demonstrationen und Grossanlässen aufrufen.

Damit soll ein reibungsloser Ablauf sichergestellt und die Gefahr etwa einer Massenpanik klein gehalten werden können. Im Vorfeld des «Tanz dich frei», zu dem Tausende erwartet wurden, hatten beispielsweise Baustellenabschrankungen auf der geplanten Marschroute den Berner Behörden Kopfzerbrechen bereitet.

Ansprechpartner zur Lösung des Problems hatten sie jedoch nicht. Die anonymen Organisatoren konnten auch nicht via IT-Adressen ermittelt werden. Dies ist nur möglich, wenn schon ein schweres Delikt begangen wurde.

Die Erwartung an eine rasche Lösung hatte der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme zum Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission gedämpft. Er hält er für kaum vereinbar mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, die Anonymität von Organisatoren schon vor dem Anlass aufzuheben - vor allem dann, wenn deren Aufruf keine Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten enthält.

Blackbox Facebook

Auf jeden Fall wäre dafür aber eine gesetzliche Grundlage nötig, und diese müssten die Kantone erlassen, allenfalls in einem Konkordat. Der Bund könnte aufgrund seiner Zuständigkeit für das Fernmeldewesen allenfalls die technische Umsetzung übernehmen.

Die Berner Behörden hatten 2013 auch versucht, die nötigen Informationen direkt von Facebook zu bekommen, hatten jedoch auf Granit gebissen. Daran wird auch die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) nichts ändern. Der Bundesrat weist im Bericht weiter darauf hin, dass soziale Medien ohnehin nicht dem Schweizer Recht unterstehen, wenn sie ihren Sitz und ihre Infrastruktur im Ausland haben. (sda)

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