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«Ich möchte für meinen Umzug die Wohnung selbst putzen. Worauf muss ich achten?»

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Worauf muss ich beim Wohnungsputz achten?Bild: shutterstock
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«Ich möchte für meinen Umzug die Wohnung selbst putzen. Worauf muss ich achten?»

Aurélie (31): «Ich beziehe am 1. April eine neue Wohnung. Die alte Wohnung möchte ich selber reinigen. Was muss ich wirklich putzen und worauf darf der Vermieter nicht bestehen?»
01.04.2019, 09:2401.04.2019, 14:52
Frédéric Papp / comparis

Liebe Aurélie

Im Obligationenrecht steht nur, dass du die Wohnung inklusive Estrich, Kellerabteil und Garage in dem Zustand übergeben musst, «der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt». In deinem Mietvertrag steht in der Regel, was der Vermieter unter Reinigung der Wohnung genau versteht. Üblicherweise schickt er dir auch eine Checkliste mit Reinigungsarbeiten zu.

Es gibt auch Mietverträge, die eine festgelegte Reinigungspauschale enthalten. Die Pauschale darf aber lediglich die Kosten des Vermieters für das Engagement eines Reinigungsinstituts decken. Er darf damit kein Geld verdienen. Der Mieter muss die Wohnung in diesem Fall «besenrein» putzen. Mit dem Besen einmal durch die Wohnung wischen reicht aber nicht aus. Erkundige dich bei deinem Vermieter, was er genau verlangt.

Nur Zumutbares ist zu reinigen

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf keine Reinigungsarbeiten fordern, die nur von Fachleuten erledigt werden können oder zu gefährlich sind. Fensterläden sind beispielsweise nur zu reinigen, sofern dafür keine Fassadenkletterei notwendig ist.

Es lohnt sich, bei der Reinigung deiner alten Wohnung pingelig zu sein. Denke daran, den Backofen gründlich zu reinigen, genügend Zeit für die Storen einzuplanen und sämtliche Wasserhähne, Brausen und Fliesen zu entkalken. Verwende dabei keine scharfen Putzmittel. Tipp: Nimm zur Wohnungsübergabe einen Lappen und etwas Putzmittel mit. Dann kannst du kleine Beanstandungen gleich vor Ort bereinigen.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Wer schlampt, dem droht eine Nachreinigung

Reinigst du die Wohnung nur mangelhaft, droht dir allenfalls eine Nachreinigung. Ist die Wohnung auch dann noch nicht sauber genug, kann der Vermieter die Wohnung reinigen lassen und dir die Kosten in Rechnung stellen. Übrigens: Hat der Vermieter das Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem die Sauberkeit nicht beanstandet wurde, kann er von dir im Nachhinein keine Nachreinigung mehr verlangen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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Wohnung überhitzt! Muss die Vermieterin etwas unternehmen?
Tropennächte klingen für Bewohner einer schlecht isolierten Wohnung eher nach stickigen und schlaflosen Nächten als nach Ferien. Denn wenn das Thermometer auch nachts nicht unter 20 °C fällt, hilft Lüften nur wenig gegen die überhitzte Wohnung. Eine Beschwerde bei der Vermieterin kann, muss aber nicht, erfolgversprechender sein.
Wer 2025 in Basel-Stadt wohnte, durfte sich während 16 Nächten wie in den Tropen fühlen, Zürich und Genf brachten es immerhin auf 11 Tropennächte. Ist die Wohnung schlecht isoliert, ist an Schlaf dann oft nicht zu denken und der Mieter hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion sowie allenfalls auf die Behebung des Mangels.
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