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Einbruch bei gekipptem Fenster: Zahlt die Versicherung?

Fenster gekippt, Geld weg – wer zahlt?
Fenster gekippt, Geld weg – wer zahlt?Bild: KEYSTONE
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«Zahlt die Versicherung bei einem Einbruch bei gekipptem Fenster?»

Petra (30): «Bei mir wurde während der Sommerferien eingebrochen. Leider hatte ich mein Badezimmerfenster gekippt und die Einbrecher konnten dort einsteigen. Zahlt meine Hausratversicherung trotzdem?»
21.09.2018, 14:1921.09.2018, 14:40
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Liebe Petra

Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich durch Einbrüche entstandene Schäden. Sie kommt für den Wert der entwendeten Gegenstände und den Sachschaden auf. Es gibt aber ein paar Einschränkungen. Die Hausratversicherung unterscheidet drei Arten von Diebstahl.

1. Einbruchdiebstahl

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Einbruchdiebstahl umfasst alle Diebstähle, wo ein Täter in einen Raum, eine Wohnung oder ein Haus (gewaltsam) einbrechen muss. Das heisst: Der Täter hinterlässt sichtbare Gewaltspuren. Es kann theoretisch auch nur ein Behältnis aufgebrochen werden. Ein Beispiel: Der Täter bricht ein geschlossenes Fenster auf. Einbruchdiebstahl ist grundsätzlich immer in der Basisdeckung der Hausratversicherung inbegriffen.

2. Beraubung

Unter den Begriff Beraubung fallen unter Androhung oder Anwendung von Gewalt verübte Diebstähle. Ein Beispiel: Der Täter versucht dem Opfer die Handtasche zu entreissen. Beraubung ist ebenfalls grundsätzlich immer in der Grunddeckung der Hausratversicherung inbegriffen.

Einfacher Diebstahl wird auch «Entwendung» genannt und deckt alle Arten von Diebstählen, die weder Einbruch noch Beraubung sind. Ein Beispiel: Du bist in einer Menschenmenge unterwegs und merkst, dass dein Portemonnaie fehlt. Der Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» muss immer separat zur Hausratversicherung abgeschlossen werden, damit man auch unterwegs versichert ist. Aber Achtung: Verlorene oder verlegte Gegenstände werden in der Regel nicht ersetzt.

3. Einfacher Diebstahl

Bei einfachem Diebstahl gibt es zudem oft Leistungsbegrenzungen: Beispielsweise sind Geldwerte (Bargeld, Abonnements, Tickets, …) nicht versichert. Für die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» gilt die separat festgelegte maximale Versicherungssumme. Meistens beträgt diese Summe 2000 Franken.

Gekipptes Fenster gilt als offenes Fenster

Hast du dein Fenster gekippt gelassen, gilt das versicherungstechnisch als «offenes» Fenster. Dasselbe würde für ein angelehntes Fenster gelten. Der Einbrecher musste so nicht gewaltsam eindringen. Darum ist der Vorfall kein Einbruchdiebstahl, sondern ein einfacher Diebstahl. Das heisst: Allfällige Geldwerte sind nicht versichert.

Weitere Leistungsbegrenzungen musst du in den Versicherungsbedingungen oder in deiner Police nachlesen. Es gilt die normale Versicherungssumme, da der Diebstahl ja zuhause passiert ist und nicht auswärts. Wichtig ist es auch, den Diebstahl umgehend der Polizei und der Versicherung zu melden.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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Video: srf
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