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Brauche ich für Werkstatt eine spezielle Versicherung?

Was, wenn die Werkstatt abbrennt?
Was, wenn die Werkstatt abbrennt?Bild: Shutterstock
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«Brauche ich für meine Werkstatt eine spezielle Versicherung?»

Marcel (34): «Für mein Hobby leiste ich mir eine kleine Werkstatt. Dort sind nun nebst Werkzeug mehrere nicht eingelöste und nicht versicherte Motorräder. Wer deckt bei einem Wasserschaden oder bei einem Feuer die Kosten?»
20.07.2018, 16:4920.07.2018, 16:49
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Lieber Marcel

Die Hausratversicherung deckt durch Feuer, Wasser und Diebstahl verursachte Schäden am eigenen Hausrat. Als Hausrat gelten zum Beispiel Möbel, Kleider und Elektronikgeräte. Je nach Versicherung beträgt der Selbstbehalt 200 bis 500 Franken. Diverse Versicherungen bieten Zusatzdeckungen etwa für Glasbruch oder einen Diebstahl ausserhalb der eigenen vier Wände.

Basishausrat und Zusatzhausrat

Die Hausratversicherung unterscheidet zwischen Basishausrat und Zusatzhausrat. Zum Basishausrat gehören Möbel und Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte, Geschirr, Bettwäsche, Kleider, Schuhe, Nahrungsmittel und Notvorräte.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Zum sogenannten Zusatzhausrat gehören über den Wert des «normalen» Hausrats hinausgehende Gegenstände; zum Beispiel eine teure Fotoausrüstung. Wichtig: Der Gesamtwert der Gegenstände darf die in der Police festgesetzte Hausratversicherungssumme nicht übersteigen. Zudem sollten sehr teure Einzelgegenstände wie etwa echter Schmuck oder wertvolle Sammlungen separat aufgeführt oder über eine Wertsachenversicherung versichert werden.

Zusätzliche Räume bei der Versicherung melden

Die Hausratversicherung ist eine Standortversicherung – neben der Wohnung des Versicherten sind auch separate Räume am Wohnsitz versichert. Dazu gehören Estrich, Keller, Garagen, Bastelräume oder eine Werkstatt.

Falls sich eine Werkstatt nicht am Wohnort des Versicherten befindet, muss sie explizit erwähnt und meist separat versichert werden. Im Falle eines Hobbyraumes oder einer Werkstatt sollte man unbedingt sicherstellen, dass auch Werkzeug oder Werkstatt-Zubehör in der Hausratversicherungssumme eingerechnet sind. Falls du zum Beispiel teure Werkzeugmaschinen besitzt, solltest du sie separat im Inventar aufführen. Auch wenn ein wertvoller Inhalt neu dazugekommen ist, solltest du die Versicherung informieren.

Motorfahrzeuge – und in der Regel auch deren Zubehör – sind von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Nicht eingelöste Motorräder kannst du jedoch in der Motorrad-Teilkaskoversicherung (dafür muss das Fahrzeug nicht eingelöst sein) versichern.

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