Damit dürfte der Kanadier Alain Philippon nicht gerechnet haben. Als er am 2. März von seiner Reise in die Dominikanische Republik wieder in Quebec ankam, verlangt ein Zollbeamter das Passwort für sein Smartphone. Philippon weigerte sich mit der Begründung, dies sei eine Verletzung seiner Privatsphäre. Wegen Behinderung der Staatsgewalt drohen dem 38-Jährigen nun bis zu einem Jahr Gefängnis sowie eine Busse von bis zu 19'500 Franken, wie das US-Portal Venture Beat berichtet. Der Gerichtstermin ist auf den 12. Mai angesetzt. Sein Smartphone wurde beschlagnahmt. In Kanada wartet man nun gespannt auf das Urteil in diesem Präzedenzfall.
In der Schweiz wäre eine solche Bestrafung undenkbar, heisst es sowohl von Seiten der Flughafenpolizei Zürich als auch der Schweizer Zollverwaltung. Ein Passwort würde man in der Regel ohnehin nicht verlangen. Der Reisende könnte aufgefordert werden, sein Handy zu entsperren, falls er ein unerlaubtes Foto gemacht habe oder man die IMEI-Nummer des Geräts, zwecks Diebstahl überprüfen möchte. Wer nicht kooperiert, mache sich natürlich verdächtig, was zur vorübergehenden Festnahme führen kann.
Grundsätzlich gelten laut Walter Pavel von der Schweizer Zollverwaltung, folgende Grundregeln:
Die Flughafenpolizei fügt an, dass ein Jahr Gefängnis für die Nichtherausgabe des Passworts kaum möglich sei. Je nach Fall müsse man mit einer Busse rechnen, wahrscheinlicher sei aber, dass es den Reisenden einfach Zeit koste.