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Wer in der EU Streaming-Abos wie Netflix nutzt, kann sich freuen: Geo-Blocking ist pas­sé

Wer in der EU Streaming-Abos wie Netflix nutzt, kann sich freuen: Geo-Blocking ist pas­sé

Netflix, Amazon Video und andere Streaming-Dienste können ab 2018 EU-weit in den Ferien, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten genutzt werden.
18.05.2017, 17:1018.05.2017, 17:16

Ob Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme – Konsumenten in der EU können künftig Filme, Serien oder Sportevents über ihre abonnierten Streamingdienste auch auf Reisen im europäischen Ausland ansehen. Eine entsprechende Verordnung hat das Europaparlament am Donnerstag abschliessend verabschiedet.

In Kraft tritt sie neun Monate nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt – also Anfang kommenden Jahres. Bislang verhinderten auf einzelne Länder beschränkte Lizenzrechte – das sogenannte Geoblocking – vielfach die Nutzung der im Heimatland abonnierten Internetdienste.

Die Neuregelung sieht vor, dass Nutzer künftig in den Ferien, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland ihre kostenpflichtigen Abonnements ohne Einschränkung nutzen können.

Die Verordnung gilt zwar nur für kostenpflichtige Abonnements, dürfte aber auch Auswirkungen auf Gratis-Angebote haben: Sendern mit Online-Mediatheken steht es frei, ihre Auswahl Konsumenten ebenfalls im Ausland zugänglich zu machen.

Der Kompromiss, auf den sich Unterhändler von EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments nach langen Verhandlungen im Februar geeinigt hatten, sieht auch einen Kontrollmechanismus zur Vermeidung von Missbrauch vor. Dazu könnten etwa Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse benutzt werden.

Anbieter können zwei von zehn Prüfkriterien wählen, um eine übermässige Nutzung ihrer Dienste von Kunden zu verhindern. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Konsumenten in einem EU-Land mit niedrigeren Preisen ein Abonnement bezahlen, den Dienst aber in ihrem Heimatland nutzen. Eine zeitliche Einschränkung für die zulässige Auslandsnutzung ist in der Verordnung jedoch nicht enthalten.

(oli/sda/afp)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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moimoimoi
19.05.2017 08:50registriert Februar 2015
Das wäre jetzt ein Fall, wo der autonome Nachvollzug Sinn machen würde. Wie bei der Roaming-Regelung auch. Aber während die EU den Kunden in den Mittelpunkt stellt, schützt die Schweiz lieber Geschäftsinteressen und Vermögen...
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