Kim Dotcoms Chancen, seine Auslieferung an die USA zu verhindern, sind gesunken. Der mit Haftbefehl gesuchte Deutsche hat in seiner Wahlheimat eine empfindliche juristische Niederlage erlitten, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Ein neuseeländisches Gericht habe entschieden, dass der bei der Verhaftung des Megaupload-Gründers verwendete Durchsuchungsbefehl legal sei.
Im Januar 2012 hatten Spezialeinheiten der neuseeländischen Polizei und des FBI Dotcoms Villa in der Nähe von Auckland gestürmt und unter anderem Laptops und Festplatten beschlagnahmt.
Der jüngste Gerichtsentscheid helfe den US-Strafverfolgern, heisst es. Er sei aber noch nicht rechtskräftig. Dotcoms Anwälte werden damit an die nächsthöhere Instanz gelangen.
In einem anderen Verfahren verlangt Dotcom eine Entschädigung dafür, dass seine beschlagnahmten Daten widerrechtlich geklont und in die USA überführt wurden. In diesem Punkt hat sich das Gericht der Vorinstanz angeschlossen. Dotcom triumphiert.
Court ruling: The only party found to have committed piracy in the #Megaupload case: The FBI. Shipping my hard drives unlawfully to the US.
— Kim Dotcom (@KimDotcom) 19. Februar 2014
Der gerichtliche Termin für die Anhörung zum Auslieferungsbegehren ist auf Juli angesetzt. Vorher entscheidet ein neuseeländisches Gericht, ob die US-Strafverfolger ihre Beweismittel offenlegen müssen.
Sollte Dotcom tatsächlich in den USA vor Gericht gestellt und wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt werden, könnte dies Auswirkungen auf die ganze Branche der Online-Speicherdienste haben. Es geht um die Grundsatzfrage, ob und in welchem Mass die Betreiber solcher Plattformen für die Inhalte der Nutzer haften müssen.
Die US-Behörden werfen Dotcom, sowie drei seiner Vertrauten, Urheberrechtsverletzungen im grossem Stil vor und drängen auf seine Auslieferung. Auf der von ihm gegründeten Internet-Plattform Megaupload sei geschütztes Material verbreitet worden, ohne dass Copyright-Gebühren bezahlt worden seien. Der Schaden für die Urheber liege bei 500 Millionen Dollar. Dotcom bestreitet, für die Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform verantwortlich zu sein.
Bei Megaupload verdiente Dotcom Geld mit Werbung und dem Verkauf von Premium-Paketen für schnellere Downloads. Den US-Ermittlern zufolge hatte er 2010 ein Einkommen von 48 Millionen Dollar.
Während der Internet-Millionär in Neuseeland zum Teil als Star hofiert wird, hat er in der deutschen Internet-Szene einen schlechteren Ruf. Der Netzaktivist Stephan Urbach kennt ihn noch aus der Anfangszeit. «Kim präsentiert sich heute als Freiheitskämpfer, aber ihm ging es immer nur um die Kohle», sagt Urbach.
Mit Material der SDA