Da gibt es Netflix endlich auch bei uns und Sie sind immer noch nicht zufrieden? Dann geht es Ihnen wie mir. Glücklicherweise kann man sich mit ein paar einfachen Tricks das wesentlich umfassendere US-Angebot zu Eigen machen.
Um das amerikanische Netflix nutzen zu können, brauchen Sie als erstes einen US-Account. Am einfachsten geht das, indem Sie sich auf der Netflix-Seite einloggen und dafür eine VPN-Verbindung benutzen, damit Netflix glaubt, Sie kämen aus den Staaten. (Details und wie es um die Legalität steht, finden Sie hier) Chrome bietet dafür beispielsweise Erweiterungen wie Zenmate oder Hola an.
Entweder Sie suchen sich einen der zahlreichen Gratis-Smart-DNS-Anbieter oder, wenn es etwas zuverlässiger sein darf, einen kostenpflichtigen Dienst wie Unlocator oder Unblockus. Danach erhalten Sie eine DNS-Adresse, die Sie für den letzten Schritt benötigen.
Wenn Sie Netflix vorwiegend auf dem PC oder Laptop schauen wollen, können Sie entweder wie bei Punkt 1 beschrieben Browser-Erweiterungen wie ZenMate verwenden oder Sie installieren sich eine VPN-App wie TunnelBear auf dem Tablet oder Smartphone.
Wer Filme und Serien lieber in voller Pracht auf dem Grossbildfernseher geniesst, ändert dafür einfach die DNS-Adresse auf seinem TV. Voraussetzung ist ein moderner SmartTV. Das Ganze ist relativ unkompliziert und ansonsten stehen für die meisten Modelle kurze Anleitungsvideos bereit (siehe weiter unten in diesem Artikel).
Davor muss man allerdings noch die Ländereinstellung des Fernsehers auf die USA ändern, ansonsten funktioniert der Trick nicht. Googlen Sie einfach nach Ihrem Modell oder Hersteller. Wie sich aktuelle Samsung-Modelle anpassen lassen, finden Sie hier.
Noch einfacher funktioniert das Ganze auf aktuellen Spielkonsolen, Apple TV und diversen anderen Geräten. Genaue Beschreibungen finden Sie hier.
Hat man die DNS-Adresse angepasst, muss man nur noch die Netflix-App auf dem Fernseher installieren und sich mit seinem US-Account einloggen und schon steht das uneingeschränkte Film- und Serien-Angebot zur Verfügung.