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Meta muss 567 Millionen Dollar wegen ungenügenden Kinderschutz zahlen

Ungenügender Kinderschutz: Meta muss 567 Millionen Dollar zahlen

Wegen des ungenügenden Schutzes von Minderjährigen auf seinen Online-Plattformen ist der US-Konzern Meta zur Zahlung von 567 Millionen Dollar verurteilt worden.
07.08.2026, 06:3007.08.2026, 06:30

Mit dem Geld soll laut dem am Donnerstag im Bundesstaat New Mexico gefällten Richterspruch ein Fonds zur Unterstützung von Minderjährigen finanziert werden, die durch Online-Konsum zu Schaden gekommen seien.

FILE - Meta CEO Mark Zuckerberg speaks during an event at the Biohub Imaging Institute in Redwood City, Calif., Wednesday, Nov. 5, 2025. (AP Photo/Jeff Chiu, File)
Mark Zuckerberg,Priscilla Chan
Meta-Chef Mark Zuckerberg.Bild: keystone

Richter Bryan Biedscheid machte den Konzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp für eine «Störung der öffentlichen Ordnung» verantwortlich. Es war das erste Mal, dass diese juristische Einschätzung gegen Online-Plattformen getroffen wurde.

Die von Meta zu zahlenden 567 Millionen Dollar sollen laut Richterspruch über einen Zeitraum von fünf Jahren unter anderem auch in Programme zur psychischen Gesundheit und Prävention für Jugendliche fliessen.

Zudem müsse Meta in den kommenden Jahren Schutzmassnahmen in seine Programme einbauen, die den Social-Media-Konsum von Minderjährige limitieren, verfügte Biedscheid.

Die neue Millionen-Summe kommt zu einem früheren Urteil einer Geschworenen-Jury in New Mexico hinzu. Diese war im März zu dem Urteil gekommen, dass Minderjährige auf Facebook, Instagram und Whatsapp nicht ausreichend geschützt werden.

Meta wurde deshalb zur Zahlung einer Geldbusse von 375 Millionen Dollar verurteilt. Der Konzern hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Meta steht auch in Europa wegen unzureichenden Schutzes von Minderjährigen in der Kritik. Die EU-Kommission hatte den Digitalkonzern im vergangenen Monat wegen der Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche zu Änderungen auf seinen Plattformen aufgefordert.

Meta schütze Minderjährige auf den Plattformen nicht ausreichend und verstosse damit gegen die EU-Digitalgesetze, befand die Kommission. (dab/sda/apa/afp)

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