Australiens Giftpilz-Mörderin will freikommen – so stehen ihre Chancen
Der Fall der Giftpilz-Mörderin
Mindestens 33 Jahre Haft mit Aussicht auf Entlassung auf Bewährung danach: Das war das erste Urteil gegen Erin Patterson, das im September des vergangenen Jahres gegen die heute 51-jährige Australierin verhängt worden war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Patterson ihre Schwiegereltern sowie eine Schwiegertante bei einem Mittagessen in ihrem Wohnort Leongatha, einem Dorf im südostaustralischen Bundesstaat Victoria, vergiftet hatte.
Sie servierte ihren Gästen Filet Wellington und verwendete dabei Teile des Grünen Knollenblätterpilzes, einer der toxischsten Giftpilze überhaupt. Ein weiteres Opfer, der Mann der Schwiegertante, überlebte das verheerende Mittagsmahl, nachdem er wochenlang wegen der Vergiftung im Spital lag.
Der Fall reicht aber noch weiter. Die tödliche Pilz-Giftmahlzeit war nach Ansicht der Ermittler nicht das erste und einzige Mal, in dem Patterson ihre Kochkreationen mit Gift aufpeppte. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, auch ihren Ex-Mann mehrfach zu töten versucht zu haben. Simon Patterson wurde in den Jahren 2021 und 2022 dreimal notfallmässig wegen Vergiftungssymptomen behandelt. Einmal musste er notoperiert und ins Koma versetzt werden, wie ABC News schrieb.
Ein medizinisches Gutachten stellte später fest, dass Simon Patterson bei diesem Vorfall Spuren von Rattengift in seinem Körper hatte. Unter anderem soll Erin Patterson ihrem Ex-Mann und dem Vater ihrer Kinder, von dem sie aber getrennt lebte, mit Gift versetzte Bolognese-Penne und ein Hühnercurry gekocht haben. Der Richter entschied aber, dass diese Vorwürfe in einem separaten Prozess behandelt werden sollten, weswegen sie vorerst fallengelassen und bisher nicht mehr aufgenommen wurden.
Deshalb legt Patterson Einspruch ein
Verhandelt wird nun aber etwas anderes: Erin Patterson und ihre Anwälte haben gegen die Verurteilung Berufung eingelegt. Insgesamt sieben Gründe führen die Anwälte an, die in einem Freispruch für Patterson münden sollen: Unter anderem monieren sie, dass die Unterbringung der Geschworenen beim Prozess im letzten Jahr im selben Hotel wie Polizei- und Medienvertreter eine «fundamentale Unrichtigkeit» und das Kreuzverhör von Patterson während des Prozesses im vergangenen Jahr «unfair und unterdrückend gewesen» sei.
Dass Medien, Polizei und Geschworene am gleichen Ort einquartiert waren, habe «die Integrität der Urteile fatal untergraben». Weiter bemängelt Patterson, dass ihre Mobilfunkdaten sowie Nachweise über Sichtungen von Knollenblätterpilzen in der Nähe ihres Hauses nicht als Beweise hätten zugelassen werden dürfen.
Die Polizei hatte im Zuge der Ermittlungen durch Analyse der Handydaten festgestellt, dass Patterson kurz nach der Sichtungsmeldung von Knollenblätterpilzen in Leongatha die entsprechenden Orte aufgesucht hatte. Dass sie diese allerdings aufgrund der Pilz-Sichtungen besucht hatte, konnte ihr nicht nachgewiesen werden.
Patterson selbst bestreitet bis heute, ihre Essensgäste absichtlich vergiftet zu haben. Sie behauptet, dass die giftigen Zutaten versehentlich in ihr Menü gelangt seien.
Patterson und ihre Anwälte fordern aus diesen Gründen die Aufhebung der Verurteilung. Sollten die Richter ihnen Recht geben, würde es dazu kommen und dann wäre tatsächlich auch ein Freispruch möglich – oder aber auch eine Neuverhandlung des Falles, die auch in einer härteren Strafe münden könnte.
Deshalb legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein
Unabhängig von der Argumentation Pattersons legte auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Allerdings nicht gegen die Verurteilung an sich, sondern gegen das Strafmass. Die Australierin wurde zwar zu mindestens 33 Jahren Haft verurteilt, allerdings wurde die Möglichkeit einer anschliessenden Entlassung auf Bewährung nicht ausgeschlossen. Dies unter anderem, weil Patterson aufgrund der Schwere ihrer Straftat sowie der enormen Aufmerksamkeit, die sie und der Fall erhalten, nach Ansicht des Richters viele Jahre in Einzelhaft verbringen wird.
Das ist der Staatsanwaltschaft ein Dorn im Auge: Sie bezeichnet das Strafmass als «offensichtlich unzureichend» und fordert eine weitere Verschärfung der Strafdauer sowie die Streichung der Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung. Sie argumentieren, dass Pattersons Morde in die «schlimmste Kategorie» fallen würden und sie keinerlei Reue zeige. Auch das Kalkül und die Skrupellosigkeit der Verurteilten sei angesichts der wochenlangen Planung des Pilz-Mittagessens «ungeheuerlich».
Wie der Fall ausgehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Ein Freispruch ist angesichts der Schwere der Fälle aber kaum denkbar, zumal das Gericht Pattersons Version, wonach die Vergiftungen Versehen waren, bisher keinen Glauben geschenkt hatte. Laut Beobachtern ist davon auszugehen, dass sich die Richter eine längere Bedenkzeit geben werden, wie die BBC berichtet. Es könnte also mehrere Wochen bis zur Urteilsverkündung dauern.
