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Block-Kinder sollen zum Vater nach Dänemark zurückkehren

Sorgerechtsstreit: Block-Kinder sollen zum Vater nach Dänemark zurückkehren

05.01.2024, 22:3305.01.2024, 22:33

Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einem Eilantrag des Vaters stattgegeben. Der 10-jährige Junge und das 13-jährige Mädchen müssen demnach zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren, wie die Pressestelle des Gerichts am Freitagabend mitteilte. «Dieser Eilmassnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche», hiess es in der Mitteilung. Die Kinder seien am Freitag der Obhut des Vaters übergeben worden.

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Das Steakhaus «Block House».Bild: www.imago-images.de

Der Vater der beiden Kinder war in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den 10-jährigen Jungen und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Es werde wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt, hatte die dänische Polizei am vergangenen Montag mitgeteilt. Der Vater hatte daraufhin am Mittwoch den Eilantrag beim Oberlandesgericht gestellt.

Die beiden Eltern streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), dem «Hamburger Abendblatt» gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmässig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.

Am 27. Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.

Bei der nun erfolgten gerichtlichen Eilentscheidung vom Freitag berücksichtigte das Gericht laut Mitteilung, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit fast 2.5 Jahren «beim Vater haben und aus ihrem dortigen Umfeld nach dem vom Vater glaubhaft gemachten Sachverhalt unter äusserst belastenden Umständen gerissen wurden». (sda/dpa)

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