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E-Scooter-Verbot in Gelsenkirchen: Was das bedeutet

A man rides an E-scooter to work in front of the Old Opera in Frankfurt, Germany, early Monday, Feb. 12, 2024. (AP Photo/Michael Probst)
Ein Mann fährt auf einem E-Trottinett durch Frankfurt, Deutschland, 12. Februar 2024.Bild: keystone

Erste deutsche Stadt verbietet E-Trottis

Die deutsche Stadt Gelsenkirchen räumt auf: Schon am kommenden Wochenende verschwinden alle Leih-E-Scooter aus dem Stadtbild. Was bedeutet das für die Nutzerinnen und Nutzer?
18.04.2024, 18:25
Markus Abrahamczyk / t-online
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Ein Artikel von
t-online

Ab dem kommenden Wochenende dürfen in Gelsenkirchen keine Leih-E-Scooter mehr auf Strassen und Gehwegen fahren. Die Stadt verhängte das Verbot nach einem Streit mit den E-Scooter-Anbietern Bolt und Tier. Beide Anbieter klagten gegen das Verbot. Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden: Das Verbot ist rechtens.

Demnach müssen die insgesamt 350 Leihscooter bis spätestens Samstag aus dem Stadtbild entfernt werden. Private Nutzer können weiterhin ihre eigenen E-Scooter nutzen. Was genau bedeutet die Entscheidung? Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Die Miet-Roller müssen weg: Bis spätestens Samstag müssen die insgesamt 350 Leihroller aus dem Stadtbild entfernt werden.
  • Private Nutzung bleibt erlaubt: Wer einen eigenen E-Scooter besitzt, darf weiterhin darauf fahren. Die Stadt hat lediglich die Nutzung von Leihscootern untersagt.

Anmeldung mit Personalausweis gefordert

Zuvor hatte Gelsenkirchen verlangt, dass sich die Nutzer mit Personalausweis oder Führerschein beim Verleih registrieren. Dadurch wollte die Stadt die Verkehrssicherheit erhöhen und Fehlverhalten leichter ahnden können.

Denn gerade die Anonymität führe dazu, dass sich die Nutzer der Leih-E-Scooter sicher fühlen und bei Fehlverhalten nicht identifiziert werden können, argumentiert die Stadt.

Anbieter lehnen Auflage ab

Die Scooter-Anbieter haben die Registrierungspflicht mit Ausweis abgelehnt. Sie argumentierten, dass dies die Sicherheit nicht erhöhe und boten stattdessen alternative Massnahmen zum Schutz vor Missbrauch an.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Entscheidung des Gerichts ist zunächst vorläufig, das Hauptverfahren steht noch aus. Die Rolleranbieter haben zudem die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Verwendete Quellen:

  • spiegel.de: Aus für Leihroller: Gelsenkirchen verbietet E-Scooter
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83 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Nordkantonler
18.04.2024 18:35registriert September 2020
Sehr gut, andere Städte sollten nachziehen. Jeder Lag durch die Stadt wird dank der achtlos herumliegenden Roller zu einem Hürdenlauf - alternativ sollte der Halter für jeden Roller, der quer auf einem Gehweg liegt, zur Kasse gebeten werden, sollen sie sich an ihren Kunden schadlos halten.

Meinen Mietwagen von Sixt/Europcar/Avis/Hertz/... Akann ich schliesslich auch nicht irgendwo herumstehen lassen, ohne dass man meiner habhaft wird.
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Guter Bürger
18.04.2024 19:07registriert Juli 2020
Wurde Zeit. Die Gleichgültigkeit der Menschen, die diese Fortbewegungsmittel einfach so stehen lassen, bekommen endlich die korrekte Antwort. Jetzt muss den Anbietern auch klar gemacht werden, dass sie ebenfalls in der Pflicht sind, bessere Angebote anzubieten, andernfalls ist dieses Geschäftsmodell tot.
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Bob65
18.04.2024 19:13registriert Dezember 2020
Super. Hut ab zum Entscheid. Das soll die EU jetzt auch europaweit durchboxen.
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