Ab dem kommenden Wochenende dürfen in Gelsenkirchen keine Leih-E-Scooter mehr auf Strassen und Gehwegen fahren. Die Stadt verhängte das Verbot nach einem Streit mit den E-Scooter-Anbietern Bolt und Tier. Beide Anbieter klagten gegen das Verbot. Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden: Das Verbot ist rechtens.
Demnach müssen die insgesamt 350 Leihscooter bis spätestens Samstag aus dem Stadtbild entfernt werden. Private Nutzer können weiterhin ihre eigenen E-Scooter nutzen. Was genau bedeutet die Entscheidung? Alles Wichtige auf einen Blick:
Zuvor hatte Gelsenkirchen verlangt, dass sich die Nutzer mit Personalausweis oder Führerschein beim Verleih registrieren. Dadurch wollte die Stadt die Verkehrssicherheit erhöhen und Fehlverhalten leichter ahnden können.
Denn gerade die Anonymität führe dazu, dass sich die Nutzer der Leih-E-Scooter sicher fühlen und bei Fehlverhalten nicht identifiziert werden können, argumentiert die Stadt.
Die Scooter-Anbieter haben die Registrierungspflicht mit Ausweis abgelehnt. Sie argumentierten, dass dies die Sicherheit nicht erhöhe und boten stattdessen alternative Massnahmen zum Schutz vor Missbrauch an.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Entscheidung des Gerichts ist zunächst vorläufig, das Hauptverfahren steht noch aus. Die Rolleranbieter haben zudem die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Verwendete Quellen:
Meinen Mietwagen von Sixt/Europcar/Avis/Hertz/... Akann ich schliesslich auch nicht irgendwo herumstehen lassen, ohne dass man meiner habhaft wird.