Ex-RAF-Terroristin Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass Klette mit ihren mutmasslichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten Deutschlands überfallen hatte. Das Gericht verurteilte die Deutsche wegen schweren Raubes, versuchten schweren Raubes, Verstössen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung.
Als der Vorsitzende Richter die Strafe verkündete, protestierten Unterstützer der Angeklagten mit lauten Buh-Rufen gegen das Urteil. Sie riefen «Freiheit für Daniela». Justizbeamte im Saal begleiteten einzelne Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Saal.
Festnahme in Berlin
Klette stand seit März 2025 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, gemeinsam mit Garweg und Staub zwischen 1999 und 2016 Raubüberfälle in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt zu haben. Dabei waren die Täter maskiert und teils schwer bewaffnet.
Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Taten nicht weiter verfolgt werden. Damit ging es vor Gericht letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.
Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen RAF an. Jahrelang versuchten Zielfahnder, sie und ihre beiden mutmasslichen Komplizen aufzuspüren. Dann nahmen Einsatzkräfte Klette Ende 2024 in einer Berliner Wohnung fest. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In der Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240'000 Euro Bargeld.
Nach Klettes mutmasslichen Komplizen wird weiter gesucht.
Prozessbeteiligte bewerteten Beweislage unterschiedlich
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe für die 67-Jährige gefordert – wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstössen gegen Waffengesetzen. Demnach überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder die Geldtransporter und Supermärkte, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Auch die Nebenklage sah Klettes Schuld als erwiesen an und forderte eine lange Haftstrafe. Anders als die Staatsanwaltschaft wertete sie den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen aber nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub. Damit folgte die Nebenklage der Einschätzung des Gerichts. Der Vorsitzende Richter hatte während des Prozesses mitgeteilt, dass die Kammer den Überfall wohl nicht als versuchten Mord werten wird.
Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen – im Fahrzeug war rund eine Million Euro. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Den Vermummten gelang es aber nicht, die Türen des Transporters zu öffnen. Sie flohen ohne Beute.
Klettes Anwälte forderten Aufhebung des Haftbefehls
Die Verteidigung bewertete die Beweislage völlig anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Klettes Anwälten zufolge ist unklar, wer die Raubüberfälle beging. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den Raubüberfällen beteiligt war, betonten sie vor Gericht. Erwiesen sei lediglich der Verstoss gegen das Waffengesetz, führten die Juristen mit Blick auf die Funde in Klettes Wohnung aus.
Klette droht ein weiteres Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Verbrechen, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll. Ihre Mitgliedschaft in der Terrororganisation selbst ist mittlerweile verjährt. Deutschlands Bundesanwaltschaft legt Klette aber unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und, wenn ja, wann es zum Prozess kommt.
(sda/dpa)
