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Völkerrechts-Debatte bei «Markus Lanz»: Experte macht Putin-Vergleich

Völkerrechtsexperte Kai Ambos: Er verteidigt das Recht auf eine Klage – auch für Schurkenstaaten.
Völkerrechtsexperte Kai Ambos (Archivbild).Bild: Imago

Völkerrechts-Debatte bei «Markus Lanz»: Experte macht Putin-Vergleich

Bei «Markus Lanz» trafen drei renommierte Völkerrechtler aufeinander. Vor allem beim Iran-Krieg und beim Vorgehen Israels in Gaza gingen die Positionen auseinander.
16.07.2026, 03:2516.07.2026, 03:25
Markus Brandstetter / t-online
Ein Artikel von
t-online

«Aus meiner Sicht war das völkerrechtswidriges Handeln.» Mit diesem Satz stellte Heike Krieger gleich zu Beginn klar, wie sie den Angriff der USA und Israels auf den Iran bewertet. Präventive Selbstverteidigung, Doppelstandards, Staatsräson, Waffenlieferungen – die zentralen Streitfragen der internationalen Politik lagen an diesem Abend auf dem Tisch. Lanz hatte drei Völkerrechtler eingeladen, um über die Frage zu diskutieren: Schützt das Völkerrecht am Ende die Falschen?

Die Gäste
Matthias Herdegen, Jurist (Universität Bonn)
Kai Ambos, Völkerrechtler (Universität Göttingen)
Heike Krieger, Rechtswissenschaftlerin (FU Berlin)

Krieger begründete ihre Einschätzung. Sie argumentierte, der Angriff sei völkerrechtswidrig gewesen, weil die Voraussetzung eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs nicht erfüllt gewesen sei. Zudem habe es zum Zeitpunkt des Angriffs noch Verhandlungen in Genf gegeben. Das «Fenster der letzten Möglichkeit» für eine diplomatische Lösung sei damit aus ihrer Sicht noch nicht geschlossen gewesen.

Was steht hinter einem strikteren Herangehen? Die Sorge vor der Eskalation, sagte Krieger. «Weihnachten sind wir zu Hause» sei das Stichwort im Ersten Weltkrieg gewesen – und es habe sich nicht verwirklicht. Krieger sagte: «Wir erleben es im Grunde auch jetzt schon wieder, dass die USA ihre Kriegsziele nicht erreichen, dass der Konflikt eskaliert ist, dass die Weltwirtschaft mit in Mitleidenschaft gezogen wird.»

Herdegen sah das anders. Man müsse bedenken, dass irgendwann der Punkt komme, an dem eine effektive Abwehr nicht mehr möglich sei. «Das ist das, was ich meine mit einer gewissen Elastizität», sagte er.

Israel stehe einer besonderen Bedrohungssituation gegenüber: ein Nachbarstaat, der an einem Nuklearprogramm arbeite, der Tausende Raketen in unterirdischen Bunkern vergrabe und dessen Vernichtungsabsicht Teil der Staatspolitik sei. «Dann müssen wir daran denken, dass Israel mit einer einzigen Atomwaffe vernichtet werden kann», sagte Herdegen.

Ambos argumentierte, Putin habe für seinen Angriff auf die Ukraine Argumentationsmuster aufgegriffen, die zuvor vom Westen verwendet worden seien. 1999 habe die Nato im Kosovo ohne UN-Mandat interveniert – dieses Beispiel nutze Russland nun für sich. «Die juristische Argumentation hat er vom Westen genommen.»

Krieger: «Es ist eine Zumutung – aber fundamental wichtig»

Krieger räumte ein, dass ihre Position Israel viel abverlange: «Es ist eine Zumutung, dass Israel im Moment noch immer warten soll. Nach dieser Vorstellung, die ich formuliere. Das weiss ich, aber es ist fundamental wichtig.» Wenn man Regeln aufweiche, hole man einen Flaschengeist aus der Flasche, den man nicht mehr einfangen könne.

Lanz sagte, ihm werde auf Reisen immer wieder der Vorwurf doppelter Standards entgegengehalten. Krieger pflichtete bei: «Wenn das Völkerrecht Glaubwürdigkeit behalten soll, kann es nicht allein durch Interessen von Grossmächten bestimmt werden.»

Die Debatte wurde grundsätzlich, als es um Nicaragua ging. Das Land hat vor dem Internationalen Gerichtshof ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und wirft der Bundesregierung unter anderem Beihilfe zu Verstössen gegen die Genozidkonvention vor. Herdegen zeigte sich skeptisch: «Wollen Sie denn ernsthaft bei einem derart menschenverachtenden, korrupten, diktatorischen Regime wie Nicaragua dafür werben, dass wir dort die Moral und die Bindung an das Völkerrecht hinbringen?»

Krieger widersprach. Der IGH selbst habe in seiner Rechtsprechung gesagt, man müsse nicht mit sauberen Händen kommen. Auch ein Staat, der Menschenrechte verletze, könne andere Menschenrechtsverletzungen einklagen. Das sei die Idee internationaler Gerichtsbarkeit.

Vergleich mit Unfall mit Mafiaboss

Ambos brachte ein Beispiel: «Sie fahren einen Mafiaboss in Bonn mit dem Auto an, und der klagt jetzt gegen Sie vor dem Landgericht. Da können Sie auch nicht zum Richter sagen: Der ist aber ein Mafiaboss.» Nicaragua nutze eben die prozessualen Möglichkeiten – das seien zwei verschiedene Ebenen.

Beim Thema Gaza gingen die Meinungen auseinander. Herdegen sagte, er habe Schwierigkeiten mit dem israelischen Vorgehen bei der Blockade humanitärer Lieferungen. Er traue sich kein abschliessendes Urteil zu, ob das Übermass erreicht worden sei. Aber: «Vom Genozid, glaube ich, sind wir weit entfernt, weil es eine bewusste Vernichtungsabsicht erfordert.»

Ambos widersprach: «Das entspricht nicht der Realität.» Es gebe Berichte von Organisationen wie B'Tselem, Amnesty, Human Rights Watch, der UN-Untersuchungskommission. Ambos sagte, nach seiner Einschätzung vertrete die Runde mit ihrer zurückhaltenden Bewertung des Genozidvorwurfs weltweit eher eine Minderheitsposition.

Ambos berichtete von Gesprächen mit Beamten und Anwälten in Berlin. Nach seinen Angaben werde dort durchaus die Gefahr gesehen, dass Deutschland durch Waffenlieferungen in den Bereich einer Beihilfe-Strafbarkeit geraten könnte. Zudem verwies er darauf, dass bereits entsprechende Ermittlungsverfahren liefen.

Krieger verwies auf das Grundgesetz: «Jede Idee von Staatsräson kann unter dem Grundgesetz nur eine rechtlich gebundene sein.» Der Begriff Staatsräson dürfe nicht so verstanden werden, als stünden bestimmte Grundsätze jenseits des Rechts.

Zum Abschluss brachte Kai Ambos seine Position noch einmal auf den Punkt: Israel verdiene Anerkennung gerade dadurch, dass das Völkerrecht auch auf Israel angewendet werde. Wer Israel als Staat anerkenne, müsse für ihn dieselben rechtlichen Massstäbe anlegen wie für jeden anderen Staat – und nicht weniger als für die Bundeswehr.

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