Mann wegen Mord an Lebenspartnerin zu 20 Jahren Haft verurteilt
Das Gericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vor einer Woche eine Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren gefordert. Bei der Strafzumessung berücksichtigte es eine leichte Milderung der Schuld des Täters.
Die Richter ordneten zudem an, dass sich der in Deutschland wohnhafte kosovarische Staatsangehörige einer stationären Behandlung unterzieht und aus der Schweiz ausgewiesen wird. Bei der Verlesung des Urteils, das ins Albanische übersetzt wurde, zeigte der Verurteilte keine Reaktion.
Der Gerichtspräsident Franz Moos hob die extreme Schwere der Tat und ihre «unvorstellbare Gewalt» sowie die «erdrückende Schuld» des Verurteilten hervor. Letzterer habe einen egoistischen Willen gezeigt, seinen Einfluss auf das Opfer um den Preis ihres Lebens aufrechtzuerhalten. Dies sei ein für Femizide typischer Umstand.
Die Taten, für die er verurteilt wurde, gehen auf den Mai 2023 zurück. Es habe sich um eine konfliktreiche Beziehung gehandelt, die von Eifersucht und Besitzgier des Täters sowie von Meinungsverschiedenheiten geprägt gewesen sei. Der Mann führte seit 2020 eine Fernbeziehung mit dem damals 38-jährigen Opfer. Er war zwei Tage zuvor bei ihr in Vevey angekommen.
Nach mehreren Auseinandersetzungen versetzte er ihr mit einem illegal besessenen Schlagring mit integrierter Klinge mehrere Messerstiche. Das Gericht stellte zudem einen Verstoss gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition fest. (sda)
