Die frühere deutsche RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt im Gefängnis streng abgeschieden von anderen Gefangenen. Auch die Videoaufzeichnung im Haftraum sei zulässig, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Verden am Freitag zu einer entsprechenden Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag.
Klette sei in der Justizvollzugsanstalt Vechta (Niedersachsen) zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert. Gründe für die Entscheidung nannte er nicht. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums sagte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe - was das Gericht bestätigt habe. Zuvor hatten die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» und die «taz» berichtet.
Die Ermittler legen Klette, die Ende Februar in Berlin festgenommen wurde, versuchten Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch zur Last. Sie gehörte wie ihre Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, nach denen weiter gefahndet wird, der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF an. 1998 erklärte sich die RAF, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen getötet hatte, für aufgelöst. Klette sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.
Zuvor hatte der Anwalt der 65-Jährigen die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und zudem komplett isoliert, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune Ende März. Der Gerichtssprecher betonte, gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters sei Beschwerde bei der nächsten Instanz möglich. (sda/dpa)