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EU verschärft mit Reform seine Asylpolitik

Europa verschärft mit Reform seine Asylpolitik: So sieht der Plan aus

12.06.2026, 10:0612.06.2026, 10:06

Die EU setzt ab Freitag eine «riesige Migrationsreform» um, wie sie der zuständige EU-Kommissar umschreibt. Auch die Schweiz übernimmt als Schengen- und Dublin-Mitglied Teile davon. Der Pakt könnte zur Aufhebung der Grenzkontrollen im Schengenraum führen.

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Die EU verschärft mit einer Reform seine Asylpolitik.Bild: Keystone

Mit dem Asyl- und Migrationspakt soll das «europäische Haus» in Ordnung gebracht werden, wie es EU-Migrationskommissar Magnus Brunner vergangene Woche sagte. Mit dem Pakt wird die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik verfolgt.

Neu werden Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, an den Grenzen des Schengenraumes mit einem einheitlichen Überprüfungsverfahren identifiziert und registriert. Das Verfahren bestimmt, ob die Migrantinnen und Migranten einem Asylverfahren zugewiesen oder in ihr Ursprungsland zurückgewiesen werden.

Datenerfassung als Schlüsselfunktion

Das Überprüfungsverfahren erfolgt innerhalb von sieben Tagen. Dabei werden etwa Fingerabdrücke, biometrische Daten, Gesichtsbilder, das Geburtsdatum oder das Herkunftsland in der Datenbank Eurodac gespeichert.

Die Datenerhebung wurde somit ausgebaut, denn bis anhin wurden lediglich Fingerabdrücke erfasst. Zudem wurde das Mindestalter der betroffenen Personen von 14 auf sechs Jahre gesenkt.

Mit den zusätzlichen Daten könnten die erfassten Personen einfacher erkannt werden. Damit werde die Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit der Länder für die Asylverfahren regelt, besser umgesetzt. Wenn Eurodac nicht funktioniere, dann könne der gesamte Pakt nicht vernünftig funktionieren, sagte die deutsche EU-Abgeordnete Lena Düpont am Mittwoch in Brüssel.

Die Schweiz setzt die Eurodac-Verordnung auch um. So müssten hierzulande die Behörden Daten zu Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, ebenfalls in die Datenbank einspeisen. Weiter können Personen, die bereits erfasst wurden, besser erkennt werden.

Gegenseitige Unterstützung bei Asylverfahren

Die Asylverfahren werden für eine bestimmte Gruppe von Personen an den Grenzen des Schengenraumes durchgeführt. Das betrifft etwa Menschen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder bei denen eine Rückführung als wahrscheinlich gilt. Zu Letzteren gehören etwa Migrantinnen und Migranten, die aus einem Land mit einer niedrigen Anerkennungsquote stammen.

Bei Minderjährigen sowie den restlichen Asylbewerberinnen und -bewerbern würden keine solchen Verfahren an den Grenzen stattfinden. Sie würden entweder ein Asylverfahren im Ankunftsland oder aufgrund eines Solidaritätsmechanismus in einem anderen Drittstaat der EU durchlaufen.

Der Solidaritätsmechanismus bezweckt, dass die Staaten, die unter hohem Migrationsdruck stehen, unterstützt werden. Die Europäische Kommission teilte für dieses Jahr Italien, Spanien, Griechenland und Zypern dieser Kategorie zu. Diese vier Länder könnten bis zu 21'000 Personen im Asylverfahren an andere EU-Drittstaaten weiterverweisen.

Der Solidaritätsmechanismus sieht aber auch andere Instrumente vor, wie finanzielle Unterstützung oder Unterstützung in anderer Form, wie etwa die Entsendung von Personal. Die Schweiz will sich auf freiwilliger Basis am Mechanismus beteiligen. Dafür braucht sie aber noch ein entsprechendes Abkommen mit der EU. Der Bundesrat würde dann Jahr für Jahr entscheiden, wie sich die Schweiz beteiligen soll.

«Kein Mitgliedstaat ist mit allem bereit»

Mit dem Inkrafttreten geht ein mehrjähriger Gesetzgebungsprozess zu Ende. Jedoch ist «kein Mitgliedstaat mit allem bereit», wie Birgit Sippel, EU-Abgeordnete aus Deutschland, am Mittwoch in Brüssel mit Blick auf die Umsetzung sagte.

Auch EU-Kommissar Brunner räumte letzte Woche in Luxemburg ein, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass am ersten Tag alles reibungslos funktionieren werde. Die Mitgliedstaaten sind laut dem Österreicher aber «auf sehr gutem Weg». In der Schweiz sei man bereit, sagte der zuständige Bundesrat Beat Jans kürzlich auf eine Frage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Abbau von Kontrollen im Schengenraum

Mit der Reform soll der Grenzschutz des Schengenraumes verbessert werden. Zudem soll Sekundärmigration innerhalb des Schengenraumes verhindert werden. Gewisse Mitgliedstaaten erkennen bei diesen zwei Kriterien Mängel und führen deshalb seit mehreren Jahren Kontrollen an Binnengrenzen durch, so etwa Deutschland.

Die Schweiz und andere Nachbarstaaten stören sich daran und haben bereits mehrmals die Aufhebung dieser Kontrollen innerhalb des Schengenraumes gefordert. Laut Brunner soll der Pakt als Anlass genommen werden, um die Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraumes schrittweise abzubauen. (dab/sda)

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