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Frankreich

Schüler wegen Mordes an Aufsichtsperson zu 18 Jahren Haft verurteilt

Schüler wegen Mordes an Aufsichtsperson in Frankreich zu 18 Jahren Haft verurteilt

Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde am Donnerstag wegen des Mords an einer Aufsichtsperson seiner Mittelschule im vergangenen Jahr in der Haute-Marne zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall sorgte in ganz Frankreich für Aufsehen.
17.07.2026, 02:2517.07.2026, 02:27

Die Freiheitsstrafe, die im Gerichtssaal mit Beifall aufgenommen wurde, entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Aufgrund seines jungen Alters wurde der Angeklagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Jugendgericht in Chaumont verurteilt, ihm drohten maximal 20 Jahre Haft.

Im Gegensatz zu den Anträgen der Staatsanwaltschaft erkannte das Gericht eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Jugendlichen zum Zeitpunkt der Tat an und ging davon aus, dass er laut der Vorsitzenden unter einem Verfolgungswahn litt.

Das Gericht lehnte jedoch die durch die verminderte Zurechnungsfähigkeit bedingte Strafmilderung um ein Drittel ab, und zwar aufgrund der «extremen Schwere der Tat» und weil der Angeklagte «kein Mitgefühl, keine Reue und kein Bedauern hinsichtlich der Tat» gezeigt habe, betonte die Vorsitzende.

Unter Hinweis auf seine extreme «psychiatrische Gefährlichkeit», die ein «extremes Rückfallrisiko» mit sich bringe, verband das Gericht die Freiheitsstrafe mit einer zehnjährigen sozialgerichtlichen Betreuung sowie einer Behandlungspflicht.

Der Jugendliche hat am 10. Juni 2025 eine 31-jährige Erziehungsassistentin am Collège Françoise-Dolto in Nogent vor der Schule durch Messerstiche getötet. Sie war Mutter eines kleinen Jungen. Die Tat ereignete sich vor zahlreichen Zeugen während einer unangekündigten Taschenkontrolle der Schüler durch Gendarmen vor der Schule, die speziell darauf abzielte, mögliche Stichwaffen aufzuspüren.

Der damals 14-jährige Schüler der neunten Klasse war vor Ort von einem Gendarmen überwältigt worden, wobei er diesem bei der Festnahme eine Verletzung an der Hand zufügte. (sda/afp)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DasWölfchen
17.07.2026 05:55registriert April 2023
Richtiges Urteil. Meiner Meinung nach sollte nach Schwere der Tat und nicht nach Alter verurteilt werden. Verbrecherische Organisationen setzen zum Teil genau auf die Karte Alter. Trifft jetzt hier nicht zu, hat aber Signalwirkung.
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Kont2550
17.07.2026 05:43registriert Juni 2021
Solche Beispiele zeigen mir, dass die schwere Gewalt durch immer jüngere Täter begangen wird. Entspricht unser schweizerisches Jugendstrafrecht noch dieser Entwicklung? So kann z.B. eine Verwahrung nur bei Begehung eines Mordes (nicht aber einer vorsätzlichen Tötung) von jungen Erwachsenen, welche im Tatzeitpunkt das 16. Altersjahr vollendet haben, angeordnet werden. Müsste nicht generell die Strafmündigkeit überprüft und wo nötig herabgesetzt werden?
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Outlook
17.07.2026 07:37registriert Februar 2022
Die Schweiz benötigt eine Anpassung des Jugendstrafrechts.

So ein Urteil wäre Stand heute bei uns nicht möglich.
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