Erbprinz legt Veto ein: Abtreibungen bleiben in Liechtenstein strafbar
Liechtensteins Erbprinz hat die Drohung wahr gemacht: Er legt sein Veto gegen die Einführung einer Fristenregelung ein. Damit bleiben Schwangerschaftsabbrüche auch in Zukunft illegal – und Liechtenstein bleibt eines der wenigen Länder in Europa mit einem Abtreibungsverbot.
In einer Mitteilung lässt Erbprinz Alois verlauten, dass eine Fristenregelung nicht geeignet sei, «dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden.» Der Erbprinz, der von seinem Vater Fürst Hans-Adam II die Regierungsgeschäfte übernommen hat, werde deshalb darauf verzichten, die Gesetzesänderung zu sanktionieren. Es ist eine Eigenheit der liechtensteinischen Verfassung, dass der Fürst oder dessen Stellvertreter jede Gesetzesänderung absegnet. Auch wegen dieses Vetorechts gilt er als mächtigster Monarch Europas.
Unterschriftensammlung mit historischem Resultat
Das liechtensteinische Parlament stimmte der Initiative für eine Fristenregelung nach Schweizer Vorbild im September überraschend und mit nur einer Stimme Unterschied zu. Der Landtag ist befugt, eine Volksinitiative direkt anzunehmen und damit eine Volksabstimmung vorwegzunehmen. Dennoch wünschten sich die Initiantinnen explizit, dass die Vorlage auch vor das Volk kommt, was von der Parlamentsmehrheit abgelehnt wurde. Damit wurde eine direkte Konfrontation zwischen Volk und Fürstenhaus verhindert.
Dass ein Grossteil des Volkes hinter der Initiative steht, zeigte sich schon bei der Unterschriftensammlung. Rund 5000 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner unterschrieben das Begehren, was rund einem Viertel des Stimmvolkes entspricht. Nur einmal in der Geschichte des Landes hatte eine Initiative mehr Unterstützerinnen und Unterstützer mobilisiert.
Bereits während der Unterschriftensammlung hatte der Fürst angekündigt, dass er im Falle einer Annahme sein Veto einlegen werde. Dass das Fürstenhaus eine Gesetzesänderung tatsächlich nicht absegnet, kam in der jüngeren Geschichte des Landes allerdings nicht mehr vor. Beobachter befürchten deshalb, dass das Machtwort des Erbprinzen eine Staatskrise auslösen könnte – auch wenn es nach dem vorauseilenden Entscheid des Landtages nicht direkt dem Volkswillen gegenübersteht.
Treffen mit Initiativkomitee ohne Ergebnis
Noch am Vortag des fürstlichen Verdikts hat sich eine Delegation des weiblich geprägten Initiativkomitees Fristenlösung für Liechtenstein mit dem Erbprinzen getroffen. Ein Veto verhindere keine Abbrüche, sondern verlagere sie ins Ausland, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag. Es stehe zudem im Widerspruch zum Völkerrecht.
Seit 2015 werden Frauen in Liechtenstein nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn sie einen Abbruch im Ausland vornehmen lassen. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich rund 40 Frauen dafür nach Österreich oder in die Ostschweiz reisen. Im Inland gilt zudem ein sogenanntes Informationsverbot, das Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt und bei Ärztinnen und Ärzten sowie Beratungsstellen für Verunsicherung sorgt.
Dies ist denn auch das einzige entgegenkommende Signal, das der Erbprinz in seiner Mitteilung durchblicken lässt. So stehe er einer Aufhebung des Werbeverbots offen gegenüber. «Ich bin überzeugt, dass viele Menschen das Anliegen teilen, Frauen in schwierigen Situationen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig ungeborenes Leben zu schützen», lässt er sich zitieren. (schweizheute.ch)
