Rückschlag für Betroffene im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate aus Frankreich: Der Europäische Gerichtshof sieht im EU-Recht keine Grundlage für Schadenersatzansprüche einer deutschen Patientin an die Versicherung des französischen Herstellers PIP. Das Silicon-Implantat war auch hundertfach in die Schweiz verkauft worden.
Die höchsten EU-Richter fällten ihren Entscheid am Donnerstag in Luxemburg. 2010 war aufgeflogen, dass der französische Hersteller Poly Implant Prothèse SA, kurz PIP, jahrelang für Brustimplantate billiges und potenziell gesundheitsschädliches Industriesilikon verwendet hatte. Weltweit sollen bis zu 400'000 Frauen solche Implantate bekommen haben.
Die deutsche Klägerin fordert Geld von der Versicherung des französischen Herstellers. Doch der Versicherer beruft sich auf eine Klausel in seinem Vertrag mit PIP, wonach die Deckung nur für Schäden in Frankreich gilt.
In der Schweiz waren gemäss früheren Angaben des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic rund 280 Frauen Billigprothesen von PIP implantiert worden. Ihnen wurde bei Bekanntwerden der Mängel eine halbjährliche Kontrolle empfohlen. Beim Auftreten von Problemen sollten sie sofort zum Arzt gehen. (aeg/sda/dpa)