Der Bund soll eine neue «Kommission für historisch belastetes Kulturerbe» schaffen. Der Ständerat hat sich hinter eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer gestellt.
Im Rahmen der Debatten über die neue Kulturbotschaft des Bundes 2025–2028 stimmte der Ständerat am Dienstag einstimmig für die neuen Gesetzesbestimmungen. Diese müssen auch noch vor den Nationalrat.
Als «historisch belastet» gelten Kulturgüter laut dem Entwurf der neuen Gesetzesbestimmung, wenn sie «aufgrund von Rechtsübertragungen im Kontext des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus Fragen aufwerfen.»
Die Kommission soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Auf Gesuch hin soll sie «nicht bindende Empfehlungen» abgeben können. Dies «im Einverständnis aller Parteien», wie der Ständerat im Revisionsentwurf verankerte. Nur auf Antrag einer einzelnen Partei soll die Kommission nicht aktiv werden können oder müssen.
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) wollte der geplanten Kommission mehr Spielraum geben. Nur auch mit einer einseitig möglichen Anrufung der Kommission werde dieses Organ wirksam tätig sein können, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE).
Benedikt Würth (Mitte/SG) widersprach im Namen der Mehrheit: Solche Auseinandersetzungen um Kulturgüter seien meist sehr komplex. Die Erfahrung zeige, dass man nur dann zu guten Lösungen komme, wenn beide Parteien Ja sagten zur Arbeit der Kommission.
Mit den neuen Gesetzesbestimmungen mache die Schweiz in diesem Bereich einen grossen Schritt, sagte Würth weiter. Heute gebe es lediglich eine Anlaufstelle Raubkunst im Bundesamt für Kultur.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, solche Kommissionen würden im Ausland recht fleissig in Anspruch genommen. Zu oft fänden Auseinandersetzungen zu solchen Gütern heute in den Medien statt. Baume-Schneider beantragte, die Version der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Mit 30 zu 15 Stimmen folgte der Rat aber der Mehrheit.
Das Parlament hatte den Bundesrat 2022 beauftragt, stärker aktiv zu werden in der Provenienzforschung, also der Forschung nach der Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern. Es überwies damals Vorstösse zur Schaffung einer Kommission und zur Bildung einer Plattform für die Provenienzforschung von Museen. Auch dieser Plattform stimmte der Ständerat zu. (sda)