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Bund will 987 Millionen Franken für Kulturförderung bis 2028

Bund will 987 Millionen Franken für Kulturförderung bis 2028

01.03.2024, 13:3001.03.2024, 14:25
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Der Bundesrat beantragt dem Parlament Finanzmittel in Höhe von 987 Millionen Franken für die Kulturförderung in den Jahren 2025 bis 2028. Insgesamt soll der Kultursektor nachhaltiger, digitaler und sozial gerechter und die kulturelle Vielfalt gestärkt werden. Für die Umsetzung sieht der Bund 14 Millionen Franken weniger als im Vernehmlassungsentwurf vor.

Der Finanzrahmen berücksichtige die kürzlich beschlossenen Kürzungen zur Verhinderung weiterer struktureller Defizite im ordentlichen Haushalt des Bundes, schrieb der Bundesrat zum Entscheid am Freitag. Das Finanzierungsdefizit des Bundes lag 2023 zum zweiten Mal hintereinander höher als konjunkturell zulässig.

Die Verteilung der Gelder im Kultursektor soll weiterhin dem Bundesamt für Kultur (BAK), Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum obliegen.

Die Kulturbotschaft sei in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden. Erstmals seien Kantone, Städte, Gemeinden sowie vierzig Kulturverbände aus allen Sparten in die Konzipierung der Botschaft miteinbezogen worden, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Medienkonferenz am Freitag in Bern.

«Wenn wir effizient sein wollen, müssen wir die verschiedenen Akteure einbinden», so die Kulturministerin. Der Kultursektor sei für den Anstoss kritischer Debatten und damit die direkte Demokratie der Schweiz essentiell.

Niedrigeres Einkommen, schlechtere Sozialversicherung

Der Bund will, insbesondere unter dem Eindruck der prekären sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden während der Covid-Krise, seine Kulturförderung neu ausrichten: Eine angemessene Entschädigung für Kulturschaffende soll garantiert und deren Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Erwiesen sei, dass Kulturschaffende im Vergleich mit anderen Branchen und Sektoren einerseits ein niedrigeres Einkommen und andererseits eine schlechtere Sozialversicherungssituation hätten, sagte BAK-Direktorin Carine Bachmann. Dies zu beheben, sei ein «komplexes Phänomen, das viele Jahre brauchen wird». Alle Akteure müssten daher ihren Beitrag leisten - zum Beispiel auch die Kantone.

So steht auch in der bundesrätlichen Botschaft, dass die Herausforderungen für die Kultur zunehmend von überregionaler, vermehrt auch internationaler Bedeutung seien und alle Staatsebenen beträfen. Der Bedarf an Zusammenarbeit wachse – somit ergebe sich ein erhöhter Bedarf nach mehr Kooperation und Koordination.

Laienkultur vermehrt unterstützen

Auch die Chancengleichheit innerhalb der Branche soll nach dem Willen des Bundesrats gefördert werden. Die Unterstützungen würden unter Berücksichtigung des gesamten Wertschöpfungsprozesses vergeben, heisst es in der bundesrätlichen Botschaft.

Ausserdem sollen mit den Geldern die digitale Transformation in der Kultur unterstützt und neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung berücksichtigt werden. Dies betreffe insbesondere die Laienkultur, denn rund zwei Drittel der Bevölkerung der Schweiz sei in einem Verein aktiv, so Baume-Schneider. Diese Vereine sollten unterstützt werden, damit die Vereine den Austausch mit ihren Mitgliedern aktiv pflegen könnten.

Die Nachhaltigkeit im Kultursektor soll ebenfalls gefördert werden. «Die Schweiz mit ihren vier Landessprachen braucht einen nachhaltigen kulturellen Austausch», sagte Baume-Schneider. Diese kulturelle Vielfalt müsse gepflegt werden. Mehrsprachigkeit sei ein Kulturgut für sich.

Forschung zu Raubgut und Kolonialvergangenheit ausbauen

Ein breiter Zugang zur Kultur, die Bewahrung und Verbreitung des Kulturerbes sowie eine transparente Aufarbeitung von historisch belastetem Kulturerbe sollen laut der Botschaft des Bundes ebenfalls gefördert werden. Letzteres sei «in der heutigen Zeit wichtiger denn je», sagte Baume-Schneider.

Die Bundesrätin verwies insbesondere auf Kulturgütern mit Kolonialvergangenheit und Raubgut aus der Zeit des Nationalsozialismus. Eine unabhängige Kommission solle diesbezüglich bald ihre Arbeit aufnehmen, verkündete sie.

Mit der Kulturbotschaft legt der Bundesrat somit die rechtliche Grundlage für eine Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgütern in der Schweiz, wie sie das Parlament gefordert hatte.

Insgesamt wird eine Änderung von vier Bundesgesetzen beantragt. Etwa will der Bundesrat neben Weiterem sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. (saw/sda)

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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BG1984
01.03.2024 13:53registriert August 2021
Wenn ein Künstler so schlecht ist, dass er mit seiner Kunst nicht leben kann, dann soll er sich einen anderen Job suchen. Viele Künstler sind träumer und meinen dass sie wahnsinnig kreativ sind und der Staat dafür zahlen soll. Auf Kulturförderung kann getrost verzichtet werden.
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Schwurberli!
01.03.2024 13:58registriert Januar 2024
Stimmt nicht ganz, ich bin dagegen. Den es ist ja kein Geld mehr vorhanden. Sagt die Bundesrat.
Also sparen. Oder wurde da etwa gelogen. Ich glaube die ganze Politik ist ein leugnerhaufen.
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El_Chorche
01.03.2024 14:23registriert März 2021
Es ist nur dann Kunst, wenn jemand dafür bereit ist, Geld zu zahlen.

Sonst ist es nur ein Hobby.

Vom Filz in der Kulturförderung fang ich gar nicht erst an.
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