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Spanien stellt erneut Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi aus

Basque activist Nekane Txapartegi attends a rally to mark the International Labor Day, in Zurich, Switzerland, on Tuesday, May 1, 2018. (KEYSTONE/Patrick Huerlimann) 

Die baskische Aktivistin Nekan ...
Die baskische Politikerin Nekane Txapartegi an der 1.-Mai-Demonstration 2018 in Zürich.Bild: KEYSTONE

Spanien fordert erneut die Auslieferung der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi

Bereits vor drei Jahren wurde die Baskin Nekane Txapartegi in der Schweiz inhaftiert – und nach 17 Monaten frei gelassen. Nun verlangt Spanien erneut ihre Auslieferung.
19.11.2019, 16:1319.11.2019, 23:04
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Während ihrer Haft vom April 2016 bis im November 2017 wurde sie zur prominentesten Gefangenen der Schweiz: Nekane Txapartegi, baskische Gemeinderätin und der spanischen Justiz ein Dorn im Auge. Spanien warf ihr vor, die baskische Terrororganisation ETA unterstützt zu haben, und berief sich dabei auf ein Geständnis von Txapartegi aus dem Jahr 1999. Laut der Baskin entstand dieses allerdings unter Folter. Längst hat sie das Geständnis widerrufen und gegen die spanische Militärpolizei Anklage erhoben.

Der Fall wirbelte viel Staub auf und setzte die offizielle Schweiz unter Druck. Wie umgehen mit einer Frau, die gegen ein EU-Land Foltervorwürfe erhebt? Zuletzt wurde Txapartegi nach 17 Monaten aus der Schweizer Haft entlassen. Grund dafür war eine Reduktion der ursprünglichen Haftstrafe durch das spanische Gericht, womit ihr Fall als verjährt galt.

Nun verlangt Spanien erneut Txapartegis Auslieferung. Vergangene Woche hat das spanische Sondergericht einen internationalen Haftbefehl gegen die Baskin erlassen. Der neue Auslieferungsantrag wird damit begründet, dass Txapartegi während ihres Aufenthalts in der Schweiz und ihrer Verhaftung im April 2016 in Zürich falsche Papiere auf sich trug. Wieder wird in den spanischen Dokumenten die angebliche ETA-Mitgliedschaft von Txapartegi angedeutet.

Das kritisiert die Menschenrechtsorganisation Augenauf in ihrer Mitteilung an die Medien. Sie spricht von einer «Fortsetzung der politischen Verfolgung der baskischen Aktivistin durch den spanischen Staat». Diese Verfolgung beruhe nach wie vor auf erzwungenen Aussagen, die unter Folter durch die spanische Militärpolizei entstanden seien. Nun sei die Schweiz angehalten, diese Foltervorwürfe endlich anzuerkennen.

Bereits Stellung bezogen hatten die zwei obersten Gerichte der Schweiz im Zuge der Inhaftierung von Txapartegi im Jahr 2017. Damals stufte das Bundesgericht die Foltervorwürfe anlässlich eines Entscheides als «glaubhaft» ein. Und das Bundesverwaltungsgericht schlussfolgerte in einem Urteil, dass es «durchaus möglich» ist, dass die baskische Politikerin «physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war».

Keine Zweifel an den Foltervorwürfen haben auch einige internationale Menschenrechtsorganisationen und Anti-Folter-Experten. Der österreichische Psychiater Thomas Wenzel und der türkische Forensiker Önder Özkalipçi halten in ihrem Gutachten von 2017 fest, dass sie die Folter an Txapartegi anerkennen. Damals schaltete sich auch der Schweizer UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, in den Fall ein. Er warnte vor einer Auslieferung der Baskin an Spanien, weil damit gegen das Folterverbot verstossen werde. (sar)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Paul_Partisan
19.11.2019 16:57registriert November 2014
Der spanische Staat beweist aktuell in Katalonien wie er mit politischen Gegnern umgeht. Dem Baskenland ergeht es nicht anders. Diese Zustände sind einem Mitglied der demokratischen Institution EU schlicht unwürdig.

Mit einer erneuten Inhaftierung und möglichen Auslieferung an Spanien macht sich die Schweiz zur Unterstützerin eines Folterstaates. Das darf nicht passieren! Freiheit für Nekane!
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Snowy
19.11.2019 19:37registriert April 2016
Deswegen die ganzen "Freiheit für Nekane" Sticker in der Stadt.

Wieder was gelernt.
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Nino F.
19.11.2019 19:04registriert April 2017
Es wird Zeit, dass die Schweizer Behörden anerkennen, dass Nekane Txapartegi in Spanien gefoltert wurde. Das bedeutet auch: Keine Zusammenarbeit mit dem spanischen Folterapparat. Dies wird den spanischen Amtskollegen natürlich nicht gefallen. Aber das sollte kein Problem sein, schliesslich bezichtigt auch der UNO-Menschenrechtsauschuss im Mai 2019 Spanien der Folter. Zudem haben mehrere europäische Staaten in den letzten Monaten und Jahren politisch motivierte Auslieferungsgesuche der spanischen Behörden abgelehnt, zuletzt Belgien und Deurschland. Lasst diese Frau endlich in Ruhe!
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