Während ihrer Haft vom April 2016 bis im November 2017 wurde sie zur prominentesten Gefangenen der Schweiz: Nekane Txapartegi, baskische Gemeinderätin und der spanischen Justiz ein Dorn im Auge. Spanien warf ihr vor, die baskische Terrororganisation ETA unterstützt zu haben, und berief sich dabei auf ein Geständnis von Txapartegi aus dem Jahr 1999. Laut der Baskin entstand dieses allerdings unter Folter. Längst hat sie das Geständnis widerrufen und gegen die spanische Militärpolizei Anklage erhoben.
Der Fall wirbelte viel Staub auf und setzte die offizielle Schweiz unter Druck. Wie umgehen mit einer Frau, die gegen ein EU-Land Foltervorwürfe erhebt? Zuletzt wurde Txapartegi nach 17 Monaten aus der Schweizer Haft entlassen. Grund dafür war eine Reduktion der ursprünglichen Haftstrafe durch das spanische Gericht, womit ihr Fall als verjährt galt.
Nun verlangt Spanien erneut Txapartegis Auslieferung. Vergangene Woche hat das spanische Sondergericht einen internationalen Haftbefehl gegen die Baskin erlassen. Der neue Auslieferungsantrag wird damit begründet, dass Txapartegi während ihres Aufenthalts in der Schweiz und ihrer Verhaftung im April 2016 in Zürich falsche Papiere auf sich trug. Wieder wird in den spanischen Dokumenten die angebliche ETA-Mitgliedschaft von Txapartegi angedeutet.
Das kritisiert die Menschenrechtsorganisation Augenauf in ihrer Mitteilung an die Medien. Sie spricht von einer «Fortsetzung der politischen Verfolgung der baskischen Aktivistin durch den spanischen Staat». Diese Verfolgung beruhe nach wie vor auf erzwungenen Aussagen, die unter Folter durch die spanische Militärpolizei entstanden seien. Nun sei die Schweiz angehalten, diese Foltervorwürfe endlich anzuerkennen.
Bereits Stellung bezogen hatten die zwei obersten Gerichte der Schweiz im Zuge der Inhaftierung von Txapartegi im Jahr 2017. Damals stufte das Bundesgericht die Foltervorwürfe anlässlich eines Entscheides als «glaubhaft» ein. Und das Bundesverwaltungsgericht schlussfolgerte in einem Urteil, dass es «durchaus möglich» ist, dass die baskische Politikerin «physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war».
Keine Zweifel an den Foltervorwürfen haben auch einige internationale Menschenrechtsorganisationen und Anti-Folter-Experten. Der österreichische Psychiater Thomas Wenzel und der türkische Forensiker Önder Özkalipçi halten in ihrem Gutachten von 2017 fest, dass sie die Folter an Txapartegi anerkennen. Damals schaltete sich auch der Schweizer UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, in den Fall ein. Er warnte vor einer Auslieferung der Baskin an Spanien, weil damit gegen das Folterverbot verstossen werde. (sar)
Mit einer erneuten Inhaftierung und möglichen Auslieferung an Spanien macht sich die Schweiz zur Unterstützerin eines Folterstaates. Das darf nicht passieren! Freiheit für Nekane!
Wieder was gelernt.