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Hori-Hori – Das japanische Pflanzenmesser ist ein echtes Multitalent

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Hori-Hori – Das japanische Pflanzenmesser ist ein echtes Multitalent

Graben, jäten, pflanzen oder Wurzeln durchtrennen: Kaum ein Gartenwerkzeug ist so vielseitig wie das Hori-Hori. Warum der japanische Klassiker immer mehr Fans findet und was ihn so besonders macht, liest du hier.
05.09.2026, 10:0005.09.2026, 10:00
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Lange Geschichte

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Das Hori-Hori ist ein in japanischen Gärten weit verbreitetes Werkzeug. Das Wort «hori» bedeutet auf Japanisch «graben», und «hori-hori» ist eine lautmalerische Nachahmung eines Grabungsgeräuschs. In Japan wird es auch als Sansai-Messer (sansai naifu) bezeichnet, da es ursprünglich zum vorsichtigen Ausgraben von Wildpflanzen in den Bergen verwendet wurde. Diese Pflanzen – wie zum Beispiel Farne – heissen Sansai, was wörtlich «Berggemüse» bedeutet.

Durchdachtes Design

Das Hori-Hori, oft auch als japanisches Pflanzmesser bezeichnet, besitzt eine schwere, gezahnte Mehrzweckstahlklinge. Die Klinge ist auf beiden Seiten geschärft und läuft an der Spitze halbspitz zu. Sie besteht entweder aus Kohlenstoffstahl oder rostfreiem Stahl und ist konkav geformt – ideal zum Graben und Aufbrechen von Erde. Dank des grossen, glatten Holzgriffs lässt es sich einfach und bequem mit einer Hand bedienen.

Vielseitig einsetzbar

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Das Hori-Hori ist ein echtes Multitalent: Die rasiermesserscharfe Klinge mit einer gezahnten Seite schneidet mühelos durch Wurzeln und harte Erde. Es kann als Messer, Säge, Grabwerkzeug oder Messinstrument zum Pflanzen von Zwiebeln verwendet werden. Perfekt zum Jäten von Unkraut, Verpflanzen, Schneiden von Rollrasen, Teilen von Stauden und vielen weiteren Gartenarbeiten. Zudem überzeugt das Werkzeug durch seine extreme Robustheit und Langlebigkeit.

Japanische Qualität

Die Gesamtlänge des Werkzeugs variiert je nach Griffgrösse zwischen 280 und 380 mm. Die Klinge ist in der Regel 17 bis 19 cm lang und etwa 4,5 cm breit. Viele Modelle bestehen aus rostfreiem, hochglanzpoliertem Stahl und werden mit einer passenden Scheide geliefert.

Gärtner Graf
Beat Graf begann seinen beruflichen Werdegang vor 39 Jahren mit einer Lehre zum Baumschulisten. Nach einer umfassenden Aus- und Weiterbildung folgten viele weitere Jahre als Besitzer einer Staudengärtnerei. Mit 51 Jahren verkaufte er den Betrieb und gründete 2022 die GÄRTNER GRAF AG. Hier geht es zum Gärtner Graf Blog.
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56 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mugendai
05.09.2026 10:59registriert Januar 2017
Jungs, da sieht man mal wieder wie ihrs mit dem Waffengesetz habt. Das Messer ist gemäss Waffengesetz verboten:
Art 4 Abs 1 c "[...] Dolche mit symmetrischer Klinge",
Art 5 Abs 2 "Verboten sind [...]:
a. Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c"
Waffenverordnung Art 7 Abs 3 "Wurfmesser und Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende, mehr als 5 cm und weniger als 30 cm lange symmetrische Klinge aufweisen."
Gemäss der "Entscheidungshilfe Messer" vom Fedpol gilt das auch für Klingen mit einseitigem Wellenschliff.
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