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Aargau plant neue Regeln für Mountainbiker und Fussgänger im Wald

Aargau plant neue Regeln für Mountainbiker und Fussgänger im Wald

Mehr Freiraum für Mountainbiker, klarer Vortritt für Fussgänger und ein gezielterer Schutz für sensible Naturzonen: Der Aargauer Regierungsrat will die zunehmenden Nutzungskonflikte im Wald entschärfen. Ein neues Mountainbike-Konzept soll das Miteinander ordnen.
15.06.2026, 14:5615.06.2026, 14:56

Das Velofahren soll demnach künftig auf fast allen verzeichneten Wegen erlaubt werden – solange keine ausdrücklichen Sicherheits- oder Schutzinteressen dagegen sprechen. Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, ein entsprechendes Postulat aus den Reihen von GLP, SVP, SP, FDP, Mitte und Grünen umzusetzen.

Woman Walking on the Path in the Forest with Her Two Dogs in a Sunny Day in Ascona, Ticino, Switzerland. 333443FB
Im Wald im Aargau gelten neue Regeln für Spaziergängerinnen und Mountainbiker.Bild: www.imago-images.de

Im Rahmen des neuen Mountainbike-Konzepts, das bis Sommer 2028 erarbeitet wird, sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen zur generellen Öffnung der Wege geprüft werden, wie der Regierungsrat festhält.

Dieses Konzept diene gleichzeitig der Umsetzung des neuen eidgenössischen Veloweggesetzes. Dieses verpflichtet die Kantone dazu, bis Ende 2027 durchgängige Velonetze für Alltag und Freizeit zu planen. Der Aargau prüft ausserdem, wie allfällige Fahrverbote künftig rechtskonform und einheitlich signalisiert werden können.

Gemeinden behalten die Kontrolle

Trotz der kantonalen Planung soll die Ausgestaltung des Fusswegnetzes und die Ausscheidung von Wildruhezonen grundsätzlich in der Kompetenz der Gemeinden blieben, wie der Regierungsrat festhält.

Auch für die polizeilichen Kontrollen und den Vollzug im Wald seien weiterhin die Gemeinden beziehungsweise die Regionalpolizeien zuständig. Eine Verschiebung dieser Aufgaben zur Kantonspolizei lehnt der Regierungsrat ab.

Das künftige Mountainbike-Angebot wird laut Regierungsrat partizipativ mit Interessenvertretungen erarbeitet und anschliessend in eine Vernehmlassung gegeben. (dab/sda)

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