Schweiz
Arbeitswelt

Im Pensionsalter weiterarbeiten soll schnell attraktiver werden

So will das Parlament Pensionierten das Weiterarbeiten schmackhaft machen

05.03.2026, 10:4705.03.2026, 10:47

Das Parlament will die Berufstätigkeit von Pensionierten rasch attraktiver machen. Ein am Donnerstag im Ständerat angenommener Vorstoss beauftragt den Bundesrat unter anderem, Zuschläge bei einem Aufschub der Altersrente zu erhöhen.

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Das Parlament will die Berufstätigkeit von Pensionierten rasch attraktiver machen.Bild: Shutterstock

Zudem soll der heutige Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöht werden. Der Bundesrat soll dabei die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit berücksichtigen.

Eingereicht wurde der Vorstoss von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S). «Heute bleibt rund ein Viertel der Pensionierten erwerbstätig. In anderen Ländern ist der Anteil höher, weil Anreize stärker wirken», sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der Kommission.

Die Räte hatten die Motion im Grundsatz denn bereits auch angenommen. Der Nationalrat wollte den Bundesrat allerdings zusätzlich damit beauftragen, die Motion unabhängig von der AHV-Reform 2030 rasch umzusetzen.

Dies zusammen mit einer von den Räten bereits überwiesenen Motion, welche eine Erhöhung des AHV-Freibetrags nach dem ordentlichen Rentenalter von heute 16'800 Franken auf 21'800 Franken erhöhen will.

Die SGK-S befürwortete zwar eine rasche Umsetzung des Vorstosses, wies aber darauf hin, dass auch die geplante AHV-Reform 2030 Massnahmen enthalte, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Daher wollte die Kommission dem Bundesrat nicht die Vorgabe machen, das Anliegen unabhängig von der Reform umzusetzen.

Änderungen bei nächster AHV-Reform prüfen

Der Ständerat nahm den Vorstoss daher stillschweigend in seiner ursprünglichen Form an. So muss sich der Nationalrat noch einmal mit dem Anliegen befassen.

Bereits Ende 2021 hatte das Parlament die Landesregierung beauftragt, ihm bis zum Ende des laufenden Jahres eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. Im vergangenen November präsentierte der Bundesrat erste Leitlinien zur Reform. So soll das Rentenalter nicht erhöht werden, aber es sollen Anreize zum längeren Arbeiten geschaffen werden. Noch in diesem Frühjahr soll die Vernehmlassung zur AHV 2030 beginnen.

Den Vorstoss unterstützte der Bundesrat nicht. Denn aus Sicht der Landesregierung sieht er bereits «sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen» vor. Der Bundesrat sei aber dazu bereit, im Rahmen der nächsten AHV-Reform Änderungen bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs zu prüfen. (dab/sda)

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