Wohnbedingungen von ukrainischen Pensionierten: «Das ist eines Rechtsstaats unwürdig»
Die watson-Recherche hat gezeigt: Pensionierte Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S müssen zu beengten, nicht altersgerechten Bedingungen leben. Und das voraussichtlich bis auf unbestimmte Zeit. Aufgrund ihres Alters werden sie ihren Lebensunterhalt nie selbst bestreiten und deshalb auch nie ihre Wohngemeinde selbst bestimmen dürfen. Das Budget, das sie von der Sozialhilfe für Wohnkosten zugesprochen bekommen, ist indes zu tief, um je eine Mietwohnung auf dem regulären Wohnungsmarkt finden zu können.
Die Juristin Zoë von Streng von der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) befürchtet, dass dieses Problem in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird, weil immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer ins Pensionsalter kommen. watson hat deshalb unter Parlamentsmitgliedern aller Parteien nachgefragt, ob sie Handlungsbedarf sehen, die Wohnbedingungen von Pensionierten mit Schutzstatus S zu verbessern.
Grünen-Nationalrätin empört
Die Grünen-Nationalrätin Irène Kälin überraschen die Schilderungen der betroffenen Pensionierten nicht: «Wir Grünen kritisieren seit Jahren, dass die Asylsozialhilfe gegen unseren Willen immer wieder gekürzt wird.» Was das für ältere und kranke Menschen konkret bedeute, zeige die watson-Recherche erschreckend deutlich:
Diese Ausgangslage habe jedoch zwei Ursachen, welche beide politisch gemacht seien. Die erste Ursache sei die Höhe der Asylsozialhilfe. «Wer Menschen mit Status S oder vorläufiger Aufnahme ein Wohnbudget gibt, das weit unter dem der regulären Sozialhilfe liegt, nimmt in Kauf, dass sie keine eigene Wohnung finden.» Mit ständigen Kürzungen der Asylsozialhilfe würde man jedoch nicht sparen, sondern die Kosten einfach verlagern: in die Gesundheitskosten der Betroffenen.
Die zweite Ursache sei der Flickenteppich. «Jede Gemeinde regelt das anders, es gibt keine verbindlichen Mindeststandards für Unterkünfte», sagt Kälin. Ob eine 74-jährige Frau nach einem Sturz aus der Dusche eine bessere Lösung erhalte, hänge davon ab, welcher Gemeinde sie zufällig zugeteilt worden sei. «Das ist willkürlich und eines Rechtsstaats unwürdig», kritisiert Kälin.
Sie fordert deshalb gleich mehrere Verbesserungen. Erstens verbindliche, schweizweite Mindeststandards für die Unterbringung, mit besonderem Schutz für ältere, kranke und verletzliche Menschen. Zweitens die Harmonisierung der Asylsozialhilfe auf einem Niveau, das ein würdiges Leben erlaube. Und drittens eine Überarbeitung des Asylsystems für Personen, welche wegen ihres Alters oder ihrer Gesundheit gar nie erwerbstätig werden könnten und so auf Dauer von der freien Wohnsitzwahl ausgeschlossen blieben. «Das System ist auf eine rasche Rückkehr ausgelegt, die Realität ist eine andere. Darauf muss die Politik reagieren, statt wegzuschauen», sagt Kälin.
8700 Pensionierte potenziell betroffen
Auf dem Papier mögen Kälins Forderungen gut klingen. Doch wer für deren Umsetzung zuständig wäre, ist fraglich. Nachfragen bei Parlamentsmitgliedern der anderen Parteien ergaben, dass selbst sie unschlüssig darüber sind, inwiefern sie Verbesserungen im Bereich anstreben könnten. Sie verweisen auf die Kantone oder die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK). Das ist ein Muster.
watson hat in seiner Recherche zahlreichen offiziellen Stellen einen ganzen Fragekatalog zukommen lassen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) konnte nicht einmal sagen, ob ein schweizweites Problem mit nicht altersgerechten Wohnbedingungen für Pensionierte mit Schutzstatus S besteht. Denn:
Das SEM konnte lediglich beziffern, wie viele Personen in der Schweiz potenziell in die Lücke des Systems fallen: Stand 31. Juli 2026 lebten 305 Asylsuchende und 8463 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz, welche über 65 Jahre alt sind. Die Bedingungen, zu denen diese Personen leben müssten, sind gemäss SEM von Kanton zu Kanton unterschiedlich. «Das SEM hat darauf keinen Einfluss.»
Es verweist ebenfalls auf die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK).
Kantone wollen einander nicht dreinreden
Die SODK erklärt auf Nachfrage von watson: «Die SODK unterstützt die Behörden bei der Umsetzung einer effektiven, aber humanen Asylpolitik. Sie fördert – wo sinnvoll und nötig – eine gewisse Harmonisierung. Gleichzeitig sollen die Kantone den notwendigen Handlungsspielraum haben, um eigene, auf ihre spezifische Situation abgestimmte Lösungen zu erarbeiten.»
Deshalb würde die SODK einzig bei Bedarf der Mitglieder Empfehlungen und/oder Merkblätter zur Unterbringung von Geflüchteten erstellen. Mindeststandards für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die älter als 65 Jahre seien, existierten jedoch nicht. Dies, weil bisher kein Bedarf der Kantone an konkreten Empfehlungen bestanden hätte.
Dann verweist die SODK weiter an die einzelnen Kantone.
Der Kanton Zürich, in welchem sich die beiden Fälle, welche watson aufgedeckt hat, befinden, verweist wiederum auf die Verantwortlichkeit der Gemeinden. Und die beiden Gemeinden Neerach und Männedorf erklärten watson, dass sie aufgrund der herrschenden Knappheit von bezahlbarem Wohnraum nicht in der Lage seien, bessere Wohnbedingungen zu schaffen.
Am Ende dieser Nahrungskette befinden sich Menschen wie Vira, die trotz schmerzhafter Kniearthrose in Männedorf zwei Treppenstufen erklimmen muss, um duschen zu können – ohne Geländer und obwohl sie so bereits gestürzt ist. Oder wie Marina, die trotz ärztlich attestierter Beckenbodeninsuffizienz ein Badezimmer mit vier weiteren Personen teilen muss.
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