Schweiz
Arbeitswelt

Firmen wollen keine Raucher einstellen – weil sie (angeblich) stinken

ARCHIV -- ZUM PRINZIPIELLEN RAUCHVERBOT AN SCHWEIZER BAHNHOEFEN AB SAMSTAG, 1. JUNI 2019, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG -- 
Eine junge Frau raucht auf einem Bahnsteig im Bah ...
Firmen wollen ihren Angestellten das Rauchen verbieten. Bild: KEYSTONE

Schweizer Firmen wollen keine Raucher einstellen – weil sie (angeblich) stinken

19.08.2019, 11:0019.08.2019, 14:26

Wer auf Jobsuche ist, muss für die neue Stelle das entsprechende Profil mitbringen. Sprach- und Computerkenntnisse zum Beispiel. Oder langjährige Erfahrung auf dem Arbeitsgebiet. Mehrere Firmen listen in ihrem Anforderungsprofil nun auch auf, dass die Bewerber Nichtraucher sein müssen. Darüber berichtete das Ostschweizer Newsportal FM1Today.

Laut dem Sender steht in einem Stelleninserat der Kosmetikfirma Lotus Beauty GmbH in Zuzwil SG, dass sich nur Nichtraucher auf den Job bewerben dürfen. Auch Gelegenheitsraucher sind unerwünscht.

Das Jobprofil bei der Lotus Beauty GmbH.
Das Jobprofil bei der Lotus Beauty GmbH.screenshot: lotus-spa.ch

Auch in einem Inserat der Zürcher Firma Felfel, die frisches Essen an Arbeitsplätze liefert, wird explizit erwähnt, dass nur Nichtraucher eingestellt werden. Im Anforderungsprofil heisst es: «Felfel ist eine Nichtraucher-Firma, weshalb das Rauchen während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist und du nie nach Rauch riechen darfst.»

Das Stelleninserat der Firma Felfel.
Das Stelleninserat der Firma Felfel. screenshot: felfel.ch

Gegenüber FM1Today sagt das Zürcher Start-up: «Bei uns wäre Rauchgeschmack absolut fehl am Platz. Mitarbeiter dürfen auch in den Pausen nicht rauchen.» Als Unternehmen müsse man für etwas stehen und bei Felfel sei das nun mal ein gesunder Lebensstil. Lieber werde den Mitarbeitern in den Pausen ein «gesunder Snack» oder ein «cooles Getränk» angeboten.

Die Gewerkschaft Unia kritisiert Stelleninserate, die sich nur an Nichtraucher richten. Wie FM1Today schreibt, sagt der Unia-Mediensprecher: «Es ist Privatsache, ob jemand raucht oder nicht. Natürlich kann man während der Arbeitszeit Regeln aufstellen. Ob aber jemand in der Pause oder in der Freizeit raucht, hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren.»

Ob Arbeitgeber ihren Angestellten das Rauchen überhaupt verbieten dürfen, ist unklar. Laut Experten handelt es sich rechtlich wohl um einen Graubereich. Gegenüber dem Ostschweizer Regionalsender sagt Thomas Geiser, Professor für Handelsrecht an der Universität St. Gallen, heikel werde es vor allem, wenn sich nach der Anstellung herausstellt, dass jemand rauche, obwohl das Gegenteil angegeben wurde. «Eine Kündigung aus diesem Grund dürfte missbräuchlich sein.» (sar)

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