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Stich ins Wespennest: Kommission will Volksinitiativen einschränken

Der SVP passt die Umsetzung ihrer Ausschaffungs-Initiative nicht. Deshalb reichte sie eine Durchsetzungs-Initiative nach. Solche Druckversuche will eine Ständeratskommission erschweren. Ob es soweit k ...
Der SVP passt die Umsetzung ihrer Ausschaffungs-Initiative nicht. Deshalb reichte sie eine Durchsetzungs-Initiative nach. Solche Druckversuche will eine Ständeratskommission erschweren. Ob es soweit kommt, ist höchst unsicher.Bild: KEYSTONE

Stich ins Wespennest: Kommission will Volksinitiativen einschränken

21.08.2015, 03:4521.08.2015, 16:01
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«Es geht in keiner Art und Weise darum, die Volksrechte einzuschränken», sagte Verena Diener (GLP/ZH) am Donnerstag vor den Medien in Bern, als sie mehrere Vorschläge für eine Modifizierung der Regeln für Volksinitiativen präsentierte. Diese Vorschläge hatte die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) zuvor verabschiedet.

GLP-Ständerätin Verena Diener: Sie tritt im Herbst nicht mehr zu den Wahlen an.
GLP-Ständerätin Verena Diener: Sie tritt im Herbst nicht mehr zu den Wahlen an.Bild: KEYSTONE

Abgesehen haben es die Ständeräte vor allem auf die sogenannten Durchsetzungs-Initiativen, wie sie die SVP zuletzt zur Ausschaffungs-Initiative eingereicht hatte. Dass Initianten bei der Umsetzung einer Initiative mit einem weiteren Volksbegehren in den Gesetzgebungsprozess eingriffen, könne nicht hingenommen werden, sagte SPK-Präsidentin Diener.

Die Kommission schlägt vor, dass solche Initiativen vom Parlament künftig erst behandelt werden, wenn die Umsetzung der ersten Initiative abgeschlossen ist. Theoretisch könnte das Parlament sich nämlich mit einer ganzen Kaskade von Initiativen zur selben Verfassungsbestimmung konfrontiert sehen, gab Diener zu bedenken. Es handle sich um ein neues Phänomen, für das es eine Lösung brauche.

Durchsetzungs-Initiativen später behandeln

Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, sollen deshalb künftig die Fristen für die parlamentarische Behandlung von «nachgeschobenen» Volksinitiativen erst dann zu laufen beginnen, wenn die Frist für die Umsetzung der ersten Initiative abgelaufen ist.

Dies soll dem Gesetzgeber die Umsetzung einer Verfassungsbestimmung ermöglichen, ohne dass er gleichzeitig schon zu einer weiteren Initiative zur selben Verfassungsbestimmung Stellung nehmen muss. Damit würde also verhindert, dass die Initianten bei der Umsetzung mit Durchsetzungs-Initiativen Druck ausüben können, wie die SVP dies bei der Ausschaffungs-Initiative getan hat.

Von einer neuen Regelung könnten auch Initiativen betroffen sein, die einen Volksentscheid rückgängig machen wollen – etwa die Initiative «Raus aus der Sackgasse», die nach dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative lanciert wurde.

Knapper Entscheid

Allerdings dürfte die vorgeschlagene Regelung noch einiges zu diskutieren geben. Die Ständeratskommission hat sich äusserst knapp für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen, bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid von Verena Diener. Eine Gesetzesvorlage ausarbeiten kann sie nur, wenn die nationalrätliche Schwesterkommission oder National- und Ständerat zustimmen. Der Widerstand kommt nicht nur von der SVP; auch in anderen Parteien wollen sich viele nicht die Hände an einem so heissen Thema wie den Volksrechten verbrennen. 

Die SPK des Ständerates hatte sich seit geraumer Zeit mit möglichen Reformen zu den Volksrechten befasst. Nun hat sie mehrere Vorschläge auf den Tisch gelegt. Insgesamt stimmte sie fünf parlamentarischen Initiativen zu.

Bereits beginnen können die Gesetzesarbeiten zu einer davon, denn diese stammt aus der Nationalratskommission: Neu sollen Volksinitiativen für ungültig erklärt werden, wenn sie rückwirkende Bestimmungen enthalten. Dies war zuletzt etwa bei der Erbschaftssteuer-Initiative der Fall.

Strenger bei Einheit der Materie

Weiter schlägt die Ständeratskommission vor, dass das Kriterium der Einheit der Materie bei der Beurteilung der Gültigkeit von Volksinitiativen künftig strenger angewendet werden soll. Zu diskutieren gab diese Frage zuletzt bei der Ecopop-Initiative.

Wie genau die künftige Regelung aussehen soll, hat die Kommission noch offen gelassen. In Frage kämen laut Diener gesetzliche Präzisierungen. Denkbar wäre aber auch, dass das Parlament per Bundesbeschluss erklärt, das Kriterium künftig strenger anzuwenden. Die parlamentarische Initiative dazu hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen gutgeheissen.

Weniger umstritten waren zwei weitere Vorschläge: Initiativkomitees sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Volksinitiativen einer unverbindlichen Vorprüfung zu unterziehen, bei der inhaltliche Fragen unter die Lupe genommen würden. Und im Abstimmungsbüchlein sollen Texte von Erlassen publiziert werden, welche das Parlament als indirekte Gegenentwürfe zu Volksinitiativen erarbeitet hat.

Die Rasa-Initiative, welche die SVP-Einwanderungs-Initiative rückgängig machen soll, gehört auch zu den «nachgeschobenen» Volksinitiativen, die eingeschränkt werden sollen.
Die Rasa-Initiative, welche die SVP-Einwanderungs-Initiative rückgängig machen soll, gehört auch zu den «nachgeschobenen» Volksinitiativen, die eingeschränkt werden sollen.Bild: KEYSTONE

Keine Vorschläge zum Völkerrecht

Verzichtet hat die Kommission auf Vorschläge zum Problem mangelnder Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit Völkerrecht und dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Gerade solche Fragen führten in jüngster Vergangenheit zu Problemen – unter anderem bei der Ausschaffungs-Initiative und der Pädophilen-Initiative. Zum einen befasse sich bereits die Nationalratskommission damit, erklärte Diener. Zum anderen gebe dazu keine einfachen Antworten.

Die SPK kam zu diesem Schluss, nachdem sie Experten angehört hatte. Diese hätten sich mehrheitlich gegen eine Neudefinition und auch gegen eine erweiterte Interpretation des Begriffs «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» ausgesprochen, schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Beim Verhältnismässigkeitsprinzip rieten die Experten ebenfalls zur Zurückhaltung.

Der Bundesrat hatte vor zwei Jahren weitergehende Reformen zur Diskussion gestellt. Er wollte die Gründe, die dazu führen können, dass eine Volksinitiative für ungültig erklärt wird, leicht ausweiten. So sollte eine Initiative für ungültig erklärt werden können, wenn sie den Kerngehalt der Grundrechte verletzt. In der Vernehmlassung wurde das aber abgelehnt. (trs/sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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123und456
21.08.2015 06:19registriert Juli 2015
Ich bin absolut der Meinung, dass solche Durchsetzungsinitiativen komplett unnötig sind. Im Allgemeinen finde ich, dass derzeit zu viele Initiativen rumflattern. Meiner Meinung nach verlieren die Initiativen an Wert, wenn man alle Jahre über gefühlte 15 Stück abstimmen muss.
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