In einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Polizeipräsidium Freiburg am 1. April einen 21-Jährigen vorläufig festgenommen. Der Mann habe in Lörrach nach einem sogenannten «Schockanruf» von seinem Schweizer Opfer Bargeld entgegennehmen wollen.
Wie die Behörden am Donnerstag in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben, ist ein in Basel wohnhafter 72-jähriger Mann am 1. April von einer männlichen Person angerufen worden, die sich fälschlich als Staatsanwalt ausgab. Dem 72-Jährigen gegenüber habe er behauptet, dass dessen Tochter in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sei und nun eine Kaution in Höhe von 71'000 Franken zu entrichten sei.
Laut Polizei durchschaute der Angerufene den Betrug, ging jedoch vordergründig auf die Forderungen ein. Dank dessen Aufmerksamkeit und «eines sehr guten Zusammenspiels des 72-Jährigen, seiner Bank und der alarmierten Polizeibehörden in Deutschland und der Schweiz» habe der 21-Jährige, der als «Abholer» fungierte, bei der Übergabe festgenommen werden können.
Im Auto des 21-Jährigen hätten zudem Schmuck und Goldmünzen im Wert von rund 20'000 Euro sichergestellt werden können. Aufgrund dieses Fundes besteht der Verdacht, dass der 21-Jährige am selben Tag an einem weiteren «Schockanruf» im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt gewesen sein könnte. Gemäss Polizei wurde gegen den 21-Jährigen am Amtsgericht Lörrach ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Seither befinde er sich in einer Justizvollzugsanstalt.
Während der «Schockanrufe» – eine der Telefonbetrugsmaschen – geben sich Betrügerinnen und Betrüger als Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von Banken aus. Laut Polizei teilen sie ihren Opfern beispielsweise mit, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, dass ein Einbruch bevorstehe oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien.
Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer würden dabei über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potenziellen Opfern aufnehmen. Auf dem Telefondisplay erscheine dann eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde.
Die Strafverfolgungsbehörden wollen daran erinnern, dass die Polizei nie jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben. Sie verlange auch nicht, dass man ihr Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln, ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten handelt, solle unverzüglich über den Notruf Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden. (ala) (bzbasel.ch)
So oder so, ist es etwas vom abstossendsten was man tun kann. Ich hoffe auf richtig harte Strafen.