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Freiheitsstrafe von zehn Jahren für versuchte Ermordung bestätigt

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Das höchste Schweizer Gericht wies alle Rügen des Beschwerdeführers ab.Bild: pixabay

Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe von zehn Jahren für versuchte Ermordung

25.02.2025, 12:00

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren sowie einer Geldstrafe wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte bestätigt. Der Kosovare wollte seine Ex-Frau wegen Streitigkeiten um den gemeinsamen Sohn erdrosseln.

Das Obergericht des Kantons Bern ordnete in seinem Urteil vom Juli 2023 zudem eine Landesverweisung von zehn Jahren an. Wegen eines Übergriffs des Kosovaren auf seinen 9-jährigen Sohn anlässlich eines Besuchs von diesem im Gefängnis läuft ein separates Verfahren. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das höchste Schweizer Gericht wies alle Rügen des Beschwerdeführers ab. So kritisierte er unter anderem die Qualifikation der Tat als versuchten Mord und beantragte eine Aufhebung der Landesverweisung. Das Bundesgericht ist in allen Punkten der Sicht der Vorinstanz gefolgt.

Gurt und Messer mitgenommen

Der Verurteilte hatte vor einem Treffen mit seiner Ex-Frau Anfang 2021 den Gurt einer Laptop-Tasche mit einem Stoffgürtel verknotet. Dies und ein Küchenmesser nahm er zum verabredeten Ort mit. Er versuchte die Frau zu erwürgen, aber es gelang ihr, die Schlinge über ihren Kopf zu streifen und zu entkommen.

Als Motiv gab der Verurteilte an, er habe erreichen wollen, dass sein Sohn in einem Kinderheim untergebracht werde, weil dort besser für ihn gesorgt würde. Das Verhältnis des geschiedenen Paares war wegen des Streits um den Sohn sehr belastet. Die Behörden waren deshalb eingeschritten. Der Mann war zudem eifersüchtig und hatte seiner Ex-Frau gedroht sie umzubringen, wenn sie eine Beziehung zu einem anderen Mann eingehen würde. (Urteil 6B_468/2024 vom 15.1.2025) (sda)

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