Neue Abgabe: So will der Bundesrat die Invalidenversicherung sanieren
Der Bundesrat hat am Mittwoch die seit Längerem erwartete Reform der Invalidenversicherung (IV) in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll die berufliche Integration besonders von jungen Menschen stärken und die Finanzen der Versicherung mit Sparmassnahmen und höheren Beiträgen sanieren.
Zentrale Massnahme der Reform ist laut einer Mitteilung des Bundesrats vom Mittwoch die Einführung einer sogenannten Integrationsleistung. Sie richtet sich vor allem an junge Menschen unter 25 Jahren mit schweren psychischen Krankheiten.
Die Integrationsleistung soll sie so unterstützen, dass sie nach Möglichkeit den Weg in die Eingliederung statt in die Rente schaffen. Der Bundesrat schätzt, dass dieses Angebot rund 1000 Personen zugute kommen könnte, was rund einem Drittel der Neurenten dieser Alterskategorie entspreche, schreibt er.
Die Integrationsleistung besteht aus einer monatlichen Integrationsentschädigung von rund 1000 Franken und einer individuellen, regelmässigen Integrationsberatung durch die IV-Stelle. Auch das Umfeld der betroffenen Person wird miteinbezogen.
Ziel ist es, die jungen Erwachsenen über einen längeren Zeitraum eng zu beraten und zu begleiten, damit sie die krankheitsbedingten Herausforderungen besser meistern und schrittweise an den beruflichen Eingliederungsprozess herangeführt werden können.
Hintergrund dieser Pläne ist, dass laut Bundesrat die Zahl der Personen, die neu eine IV-Rente beziehen, in den letzten Jahren in allen Altersgruppen gestiegen ist; vor allem bei Jungen.
Grund für die Zunahme bei den jungen Erwachsenen sind vor allem psychische Erkrankungen. Diese Entwicklung lasse sich auch in anderen Ländern beobachten, schreibt der Bundesrat.
Der Beitragssatz für die IV soll um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Um je 0,1 Prozentpunkte sollen die Beiträge der Arbeitgeber und jene der Arbeitnehmer steigen. Dies würde im Jahr 2030 zu Mehreinnahmen von rund 980 Millionen Franken führen.
Volle Rente ab Invaliditätsgrad 80 Prozent
Aktuell wird ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze IV-Rente ausgerichtet. Für Neurenten soll dies nur noch gelten, wenn der Invaliditätsgrad bei 80 Prozent und darüber liegt. Für Neurenten mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent wird die Rentenhöhe prozentgenau festgelegt.
Taggelder sollen sinken
Wer in einer Eingliederungsmassnahme ist und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, erhält von der IV ein Taggeld. Das Taggeld für Menschen ohne Unterhaltspflichten soll von 80 auf 70 Prozent des letzten ohne gesundheitliche Einschränkung erzielten Einkommens gesenkt werden. Bei geringen Einkommen will der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.
Gutverdienende sollen mehr zahlen
Für die Zeit von 2030 bis 2039 soll der Beitragssatz der IV um 0,05 Prozentpunkte erhöht werden. Weil gleichzeitig der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) im gleichen Umfang gesenkt würde, bliebe der Beitragssatz an AHV, IV und EO insgesamt unverändert, und die Versicherten und Arbeitgebenden würden dadurch nicht zusätzlich belastet.
Im selben Zeitraum sollen aber zudem Zusatzbeiträge von zusätzlich 0,6 Prozentpunkten für Einkommen ab 181’440 Franken erhoben werden. Dieser zusätzliche Versichertenbeitrag würde nur auf dem Einkommensteil über dieser Schwelle erhoben und wie üblich hälftig auf die Versicherten und die Arbeitgeber verteilt. Diese befristeten zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf schätzungsweise rund 530 Millionen Franken pro Jahr.
Spielbankenabgabe auch für IV
Ab 2030 soll die Spielbankenabgabe nicht mehr wie bisher nur der AHV, sondern auch der IV zufliessen, und zwar anteilsmässig gemäss den Ausgaben der beiden Versicherungen. Das würde der IV jährlich rund 60 Millionen Franken zusätzlich einbringen. (sda)
Fallführung wird gesetzlich verankert
Die Integrationsreform enthält laut Mitteilung aber auch Massnahmen zur beruflichen Integration anderer Altersklassen. So soll die Fallführung als Aufgabe der IV-Stellen verbindlich im Gesetz verankert werden. Die versicherte Person wird durch den gesamten IV-Prozess von den Eingliederungsmassnahmen bis zur Rentenprüfung hinweg begleitet und an schwierigen Übergängen unterstützt.
Der Bundesrat will auch die Rolle der Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) stärken, indem diese unter anderem vermehrt selber Untersuchungen sollen durchführen können. Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen zu verbessern.
Weiter will der Bundesrat mit der Reform auch einzelne Ausdrücke ersetzen, die von Betroffenen als herabsetzend und veraltet wahrgenommen werden. Ersetzt werden sollen etwa alle Formulierungen, die den Ausdruck «der Invalide» oder «die Invalide» enthalten.
Sparen und für mehr Einnahmen sorgen
Die Aufgabe der IV besteht darin, Betroffene nach Möglichkeit wieder einzugliedern oder gegebenenfalls eine ökonomische Grundsicherung in Form einer Rente oder Ergänzungsleistung bereitzustellen.
Die IV ist heute strukturell defizitär, und die finanzielle Lage verschlechtert sich weiter. Seit Anfang der 1990er Jahre liegen die Ausgaben mit wenigen Ausnahmen über den Einnahmen. Grund dafür ist insbesondere die zunehmende Zahl von IV-Rentenbeziehenden. Zwischen 2019 und 2024 stieg diese um 9600 Personen an.
Eine beziehungsweise einer von zehn Rentenbeziehenden ist jünger als dreissig Jahre, wie ein Dokument des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigt. (hkl/sda)
