Starker Anstieg an Neurenten bringt IV in finanzielle Bedrängnis
Ohne Gegenmassnahmen werde das jährliche Defizit der IV bis 2030 auf schätzungsweise 800 Millionen Franken anwachsen, hiess es. Bereits 2025 habe das Umlagedefizit (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, ohne Abschreibungen und Schuldzinsen) 209 Millionen Franken betragen. Und das Vermögen der IV habe rund 17 Prozentpunkte unter der gesetzlich vorgegebenen Mindestgrenze von 50 Prozent einer Jahresausgabe gelegen.
Anstieg der Neurenten bremsen
Florian Steinbrecher, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Leiter IV, sprach am Donnerstag in Bern vor den Medien von einer «kritischen Finanzlage». Hauptgrund sei der anhaltende Anstieg der Neurenten. Ins Gewicht fallen würden insbesondere psychische Erkrankungen von jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren. Die Krankheitsbilder reichten von Autismus bis zu Angststörungen.
Die Lage müsse rasch stabilisiert werden, sagte Steinbrecher. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) habe deshalb beschlossen, die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen IV-Reform von Ende Jahr auf Herbst zeitlich vorzuziehen.
Die Reform soll zwei Stossrichtungen haben. Einerseits geht es um eine Bremse für Neurenten für psychisch schwer beeinträchtigte Jugendliche. Geplant ist, eine neue Integrationsleistung einzuführen.
Andererseits muss wegen der schlechten Finanzaussichten eine mögliche Zusatzfinanzierung für die IV gefunden werden. Genügen die vorgeschlagenen Massnahmen nicht, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Besorgnis bei Organisationen
Die Arbeitnehmenden-Dachorganisation Travail Suisse und die Behinderten-Dachorganisation Inclusion Handicap nehmen die IV-Finanzlage in Stellungnahmen mit Besorgnis zur Kenntnis.
Travail Suisse fordert eine Stärkung der Prävention am Arbeitsplatz, damit weniger Arbeitnehmende krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden und auf eine IV-Rente angewiesen sind. Dazu müssten die Arbeitgebenden und insbesondere die Krankentaggeldversicherungen stärker in die Pflicht genommen werden.
Inclusion Handicap warnt vor einem «kurzsichtigen Leistungskahlschlag und einer Verlagerung der Kosten in die Sozialhilfe». Es seien Zusatzeinnahmen von mindestens 0,3 Lohnprozentpunkten nötig, damit nicht nur das strukturelle Defizit ausgeglichen, sondern auch das IV-Vermögen auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum gebracht werden könnten. Zudem müsse der Bund Lösung zu Minderung oder gar vollständigen Übernahme der historischen Schuldenlast gegenüber der AHV finden.
AHV-Finanzen im Zeichen der 13. Rente
Die Finanzen der AHV werden von der 2026 erstmals auszubezahlenden 13. Rente beherrscht. Da die Kosten von rund 4 Milliarden Franken noch nicht gedeckt seien, würden die Defizite von aktuell 1,3 auf rund 4,9 Milliarden Franken im Jahr 2035 anwachsen. Dazu kommen Auswirkungen eines nur schwachen Beschäftigungswachstums, wie Doris Bianchi, Direktorin des Bundesamts sagte. Eine Zusatzfinanzierung sei also dringend notwendig.
Für Entlastung könnte die vom Parlament beschlossene Zusatzfinanzierung mit 0,4 Prozentpunkten aus der Mehrwertsteuer sorgen. Darüber muss das Volk im November noch abstimmen. Würden die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen angenommen und per 2028 eingeführt, würde das Defizit mit 1,2 Milliarden im Jahr 2030 und 3,3 Milliarden Franken im Jahr 2035 zu Buche schlagen.
Bei der Erwerbsersatzordnung (EO) und den Ergänzungsleistungen (EL) scheint die finanzielle Lage in Griff zu sein. Bei der EO sei die Finanzierung längerfristig gesichert. Die Ausgaben der EL dürften bis 2030 aber unter anderem als Folge der steigen Zahl neuer IV-Renten um 3,5 Prozent pro Jahr ansteigen. (dab/sda)
