Das hängt davon ab, ob Sie eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis dokumentieren wollen. Jeder Kanton hat eine eigene Website, auf der die Informationen zur Beantragung eines Zertifikats zu finden sind.
Generell können Geimpfte auf der jeweiligen Impfplattform ihres Kantons das Schweizer Zertifikat digital beantragen und erhalten nach kurzer Zeit das Zertifikat per Mail. Dann kann man es mit dem Mobiltelefon mittels «COVID Certificate»-App einscannen oder als PDF ausdrucken. Digital und Papier ist gleichwertig.
Genesene erhalten ein Zertifikat, wenn sie die Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigen können und dieser nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Das Zertifikat kann im Wohnkanton über ein Onlineformular beantragt werden. Die Zustellung erfolgt in Papierform per Post.
Ab Ende Juni wird Ihnen das Covid-Zertifikat auf Anfrage direkt in die «COVID Certificate»- App ausgeliefert. Wer nur einen Antigen-Schnelltest hat, bekommt das Zertifikat dort, wo er den Test gemacht hat, also zum Beispiel vor dem Eingang eines Open Airs. Klar ist: Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
Achten Sie bei der Beantragung darauf, dass im Zertifikat alle ihre Namen stehen. Also zum Beispiel der zweite Vorname oder ein Doppelname im Geschlecht. Die Namen im Zertifikat sollen mit jener auf der ID oder im Reisepass übereinstimmen. Eine nachträgliche Korrektur ist kompliziert und bei einem Landesübertritt könnte es zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Namen auf ID und Zertifikat nicht identisch sind.
Nein, ab Samstag zählt nur noch das Covid-Zertifikat entweder auf der «COVID Certificate»-App oder ausgedruckt als PDF.
Das Covid-Zertifikat für geimpfte Personen wird direkt bei Verabreichung der zweiten Impfdosis ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist es auch gültig und verwendbar. Es ist ein Jahr lang gültig für Geimpfte. Das Zertifikat von Genesenen ist nur ein halbes Jahr lang gültig. Das Zertifikat mit einem PCR-Test 72 Stunden ab der Probeentnahme, das mit einem Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
Nein, Zutritt zu Grossveranstaltungen wie auch zu Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen erhält man nur mit dem offiziellen Covid-Zertifikat.
Nein. Der Veranstalter kann selbst entscheiden, ob er das Zertifikat einsetzen will, er kann das aber tun. Für den Kinobetreiber hat das zum Beispiel den Vorteil, dass er unbeschränkt Leute einlassen darf – mit Zertifikat. Er kann das Kino füllen und zudem: Wenn nur Leute mit Zertifikat ins Kino gelassen werden, müssen diese keine Masken tragen.
Nein, nur wer ein Zertifikat hat, bekommt überhaupt Zutritt ins Stadion. Am Konzert oder im Stadion muss dann keine Maske mehr getragen werden.
Ja. Aber Geimpfte oder Genesene mit Zertifikat haben es leichter. Sie müssen dieses beim Eingang nur auf seine Echtheit vom Veranstalter prüfen lassen. Die anderen müssen einen aktuellen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen und müssen sich dann vom Veranstalter ein Zertifikat ausstellen lassen, um Eintritt ins Stadion zu erhalten.
Ja, die Maskenpflicht im ÖV gilt vorderhand auch für Geimpfte und Genesene mit Zertifikat.
Gratis in den offiziellen App Stores von Google und Apple. In der «COVID Certificate»-App können Inhaberinnen und Inhaber ihr Covid-Zertifikat digital mitführen und vorweisen. Das Covid-Zertifikat in der App hat die gleiche Bedeutung wie das Papierzertifikat.
Personendaten werden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die für die Signierung des Zertifikates benötigten persönlichen Daten werden vom System des Bundes gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt wurde.
Nein, noch nicht. Obwohl das Schweizer Zertifikat mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel ist und die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate also möglich ist. Doch zuerst braucht es noch die Anerkennung der Europäischen Kommission für den ganzen Schengen-Raum, zu dem auch die Schweiz gehört.
Der Anerkennungsprozess läuft zurzeit, der Termin für die Anerkennung ist aber noch nicht bekannt. In der Schweiz wird die Verordnung zum «EU Digital COVID Certificate» am 1. Juli wirksam. Danach folgt eine sechswöchige Übergangsphase für die Einführung der Zertifikate durch die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten. Während dieser Zeit ist gemäss dem Bund davon auszugehen, dass im Schengen-Raum auch andere Impfnachweise akzeptiert werden.
Das Schweizer Covid-Zertifikat bedeutet vorläufig noch keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Jedes Land bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen und hat die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage laufend anzupassen. In gewissen Ländern können somit noch strengere Einreiseregeln gelten als in der Schweiz. Also muss man sich vor der Abreise unbedingt über das Reiseland informieren. Für Reisen in EU-/EFTA-Länder kann folgende Website einen ersten Überblick über die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder bieten: https://reopen.europa.eu/de/
Es gibt eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate zwischen den Ländern. Möglich ist das durch den Austausch der gültigen Zertifikatsschlüssel zwischen den jeweiligen Ländern.
Es gibt acht verschiedene Impfplattform-Systeme, welche an das Covid-Zertifikatesystem des Bundes angeschlossen sind und in den Kantonen zum Einsatz kommen. Zusätzlich sind knapp 100 sogenannte Primärsysteme ans Zertifikatesystem angeschlossen. Sie werden zum Beispiel in Arztpraxen, Kliniken, Laboren oder Apotheken eingesetzt.
Nein, für genesene Personen, die eine Infektion nur mit einem Antigen-Schnelltest bestätigt haben, wird auch für die Verwendung an einer Grossveranstaltung in der Schweiz kein Zertifikat ausgestellt. Ungeimpfte Genesene müssen das mit einem PCR-Test bestätigt haben oder können sich ein Mal impfen lassen, damit sie ein Zertifikat erhalten. Die Impfung wie auch der Test werden bezahlt.
Ein solches Zertifikat ist mit den Vorgaben der EU nicht kompatibel. Es würde also bei einer Reise ins Ausland sowieso nichts nützen. Also hat die Schweiz aus praktischen Gründen auf ein solches Spezial-Zertifikat verzichtet. (bzbasel.ch)