Bundesrat stellt zusätzliche Wolfsabschüsse zur Diskussion
Der Bundesrat will auf Antrag des Parlaments die Schraube bei der Wolfsregulierung weiter anziehen. Wölfe, die Schäden verursachen und für die eine Abschussbewilligung vorliegt, sollen ganzjährig und auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen.
Die Landesregierung hat am Mittwoch entsprechende Anpassungen im Jagdgesetz zur Diskussion gestellt. Interessierte Kreise können sich bis am 16. Oktober dazu äussern.
Nach geltendem Recht besteht für Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen Februar und Mai aufgrund der Fortpflanzung ein kompletter Schutz - ausser bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für Menschen. In Jagdbanngebieten ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art verboten, selbst wenn die Tiere wiederholt Massnahmen zum Herdenschutz umgehen oder Menschen gefährden.
Alpwirtschaft schützen
Mit einer erneuten Revision des Jagdgesetzes sollen einzelne Wölfe, die einem Rudel angehören und trotz Schutzmassnahmen wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden, in Zukunft auch zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai abgeschossen werden dürfen. Zudem sollen solche Eingriffe neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein.
Die Umsetzung von zwei vom Parlament überwiesenen Motionen ist damit auf Kurs. Im vergangenen Dezember hatten sich die eidgenössischen Räte übereinstimmend auf zusätzliche Abschüsse von «Problemwölfen» geeinigt.
Motionärin Esther Friedli (SVP/SG) sagte im September in der kleinen Kammer, das Ökosystem Alpwirtschaft gerate aus den Fugen. Zahlreiche Tiere seien im Sommer deshalb vorzeitig von Alpen abgezogen worden.
Dies, obwohl die Herdenschutzmassnahmen immer besser würden. Diese könne man nicht ständig verschärfen - sie seien teuer und nicht zum Wohle der Nutztiere. Man müsse daher an den Ursachen ansetzen: «Wir müssen die schadstiftenden Wölfe besser regulieren können», so Friedli im Ständerat.
Bundesrat wollte abwarten
Doch gab es im Parlament auch Kritik an den geplanten Verschärfungen. Christophe Clivaz (Grüne/VS) sagte im Nationalrat, die Regulierung des Wolfes sei schon durch das neue Jagdgesetz und die darauf basierende Verordnung gelockert worden. Schon zuvor hätten die Schäden durch stärkere Herdenschutzmassnahmen abgenommen. Weitere Lockerungen seien nicht angezeigt.
Auch Umweltminister Albert Rösti hatte für ein Nein zu den beiden Vorstössen geworben. Das Jagdrecht biete schon heute die Möglichkeit, bei Problemen mit Wölfen einzugreifen. Einzelwölfe könnten ganzjährig abgeschossen werden. Der Abschuss von Wölfen eines Rudels wegen Nutztierschäden und somit die ganzjährige Regulation würden dem eidgenössischen Jagdgesetz und dem Tierschutzgesetz widersprechen.
Am 1. Februar 2025 traten in der Schweiz neue Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe in Kraft. Sie geben den Kantonen die Kompetenz, unter bestimmten Bedingungen den Wolfsbestand präventiv zu regulieren. Damit die Kantone in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, muss ein Risiko für Nutztiere bestehen, und Herdenschutzmassnahmen müssen umgesetzt sein.
