Bundesrat Albert Rösti hat im Berner Oberland bei einem Sommergespräch mit Medienschaffenden die Ziele seines Departements erläutert. Eines davon ist die sichere Stromversorgung der Schweiz.
Rösti hatte am Mittwoch Medienschaffende in seine Heimat eingeladen. Am Oeschinensee oberhalb Kandersteg BE sprach der Berner Oberländer sowohl über Persönliches als auch über aktuelle Themen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).
So stehen bei der Stromversorgung für den Uvek-Vorsteher die Reservekraftwerke ganz zuoberst auf der Dringlichkeitsliste, denn 2026 müssten die bestehenden abgelöst werden. Auch sollen die massiven Preisschwankungen im Strommarkt eingeschränkt werden.
Trotz der Annahme des Stromgesetzes sei das Ziel, der Schweiz genügend Strom zur Verfügung zu stellen, ein Hürdenlauf, sagte Rösti. Insbesondere der Fall sei das wegen Einsprachen, zum Beispiel beim Solarpojekt in Grengiols VS. Wegen des Landschaftsschutzes stünden mehrere Projekt auf der Kippe,
Ein weiteres Ziel Röstis ist die Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzen betreffend Biodiversität, dies im Hinblick auf die Biodiversitätsinitiative, über die am 22. September abgestimmt wird. Dazu werde der Bundesrat im August Stellung nehmen.
Dass die Artenvielfalt zentral sei, sei unbestritten. Doch man müsse trotz Berücksichtigung der Biodiversität auch arbeiten können. Denn die Realisierung zwingender Infrastrukturen wie Stromleitungen werde dadurch erschwert.
Das Uvek und der Bund machten bereits heute viel für die Biodiversität, sagte Rösti weiter. So könne man einen Viertel der Landesfläche der Biodiversität zurechnen. Nun gehe es darum, diesen Viertel zu bewahren und zu pflegen. Auch bei einem Nein zur Initiative werde man im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einiges machen. Die Schweiz könne zur CO2-Reduktion auch mit Innovationen beitragen. Man wolle nun das CO2-Gesetz rasch Verabschieden, so dass es 2025 in Kraft treten könne.
Als dritten Schwerpunkt erläuterte Rösti die Bedeutung der Infrastrukturen - der Autobahnen sowie die Bahninfrastruktur. Diese würden durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sowie den Bahninfrastrukturfonds gespiesen. Wenn diese Fonds versiegen würden, ergäbe dies bei den Infrastrukturen grössere Probleme.
Für beide Fonds braucht es laut dem Uvek-Vorsteher neue gesetzliche Vorgaben. So sollen ab 2023 auch Elektroautos einbezogen werden. dazu gebe es verschiedene Varianten, Abgaben auf Strom- oder Energiebezug oder eine Abgabe nach Kilometern, sagte Rösti. Ab 2023 sollen auch Elektrolastwagen einbezogen werden. Eine Vernehmlassung sei in Planung. Doch diese Erhebung von Steuern bei Elektrofahrzeugen solle schrittweise und vorsichtig erfolgen, denn sonst würde der Ausbreitung dieser Fahrzeuge entgegengewirkt, sagte Rösti. (hkl/sda)