Der Bundesrat will die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die im eigenen Betrieb als Angestellte arbeiten, nicht verbessern. Entsprechende Pläne im Parlament liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern, hält er fest.
Das sei nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung, schrieb der Bundesrat im Bericht zu einer Vorlage der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N). Die heutige Regelung genüge. Unternehmer hätten bereits Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Gemäss geltendem Gesetz müssen Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie deren mitarbeitende Ehegatten als Unselbstständige in der Arbeitslosenversicherung einzahlen. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben sie aber erst, sobald die arbeitgeberähnliche Stellung definitiv aufgegeben wird.
Die Vorlage der Mehrheit SGK-N will das ändern: Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Arbeitslosenkasse einzahlen, sollen nach zwanzig Tagen Wartezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sofern sie mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, nicht mehr angestellt und nicht Verwaltungsratsmitglied sind.
Der Bundesrat sieht in den Änderungen ein Missbrauchsrisiko und will deshalb beim Status quo bleiben. Er beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Den Anstoss dazu hatte der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. (hkl/sda)