Neu läuft die Gültigkeit der Covid-Zertifikate nach neun Monaten aus. Der jüngste Bundesratsentscheid betrifft ab dem 31. Januar hunderttausende geimpfte Personen: Sie können nicht mehr ins Restaurant. Das musst du zu den neuen Regeln wissen.
Der Bundesrat hat Mitte Januar die Regeln geändert: Die Zertifikate sind ab 31. Januar nicht mehr 365 Tage gültig, sondern nur noch 270. Die Impfkampagne startete vor über einem Jahr. Wenn das Zertifikat also plötzlich nur noch neun Monate gilt, verlieren jene Personen das Zertifikat, die nicht geboostert sind.
Bei allen Personen, die sich bis und mit 6. Mai 2021 doppelt geimpft haben, läuft das Zertifikat aus. Dasselbe gilt für Genesene, die ihr Zertifikat bis am 6. Mai erhalten haben.
Genau beziffern lässt sich das nicht überall. Viele Kantone wissen zwar, wie viele Personen bis am 6. Mai eine doppelte Impfung erhalten haben. Sie wissen aber nicht, ob sich diese Personen seither infiziert haben oder boostern liessen. Beides würde die Gültigkeit des Zertifikats verlängern. Die Kantone geben aber Schätzungen ab. Bern meldete 18'000 betroffene Personen, Zürich 29'732 Personen, St. Gallen rund 40'000 Personen, im Thurgau sind es 25'000 Personen. Der Kanton Schwyz geht von 15'000 bis 20'000 Personen aus, die im Februar und März ihr Zertifikat verlieren. Auf die Schweiz hochgerechnet, sind das Hunderttausende, die bald nicht mehr im Restaurant essen können, wenn sie sich nicht boostern lassen.
Wer sich boostern lässt, verlängert sein Zertifikat um abermals 270 Tage. Auch eine Infektion verlängert die Gültigkeit um 270 Tage. Um diese nachzuweisen braucht es einen Antigen- oder PCR-Test - oder einen Antikörpertest. Dieser berechtigt nur zu einem Antikörperzertifikat, das 90 Tage gültig ist.
Wann das Zertifikat abläuft, ist jeweils auf diesem vermerkt.
Wer kein gültiges Zertifikat mehr hat, kann nicht mehr ins Restaurant und auch sonst nur noch eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Nicht nur Discos und Hallenbäder verlangen ein gültiges Zertifikat für einen Eintritt, sondern auch der Zoo- oder Theaterbesuch ist ohne Zertifikat nicht mehr möglich.
Allen voran aus medizinischen Gründen. Mit der Auffrischimpfung können die Antikörperspiegel gegen Infektion wieder angehoben werden. Wie bei jeder Impfung nicht auf 100 Prozent, aber Virologen wie zum Beispiel Christian Drosten gehen davon, aus dass eine Booster-Impfung den Schutz vor Ansteckung zumindest für die erste Zeit nach der Impfung deutlich verbessert. Eine dänische Studie hat ergeben, dass eine dritte Impfung eine Omikron-Ansteckung stark senkt und einen Unterschied bei der Verbreitung dieser Variante ausmacht. Wichtiger noch ist aber der Schutz der Booster-Impfung gegen schwere Erkrankung. Zwar hat man auch der zweiten Impfung noch einen guten Schutz gegen Hospitalisierung, mit dem Booster wird dieser aber nochmals deutlich erhöht. Für wie lange ist noch nicht klar.
Gleichzeitig ist unklar, wann sich der Bundesrat zum Schritt entscheidet, die Massnahmen und damit auch die Zertifikatspflicht tatsächlich aufzuheben. Bis dahin zeichnet sich ab, dass kurzfristig noch deutlich mehr Personen von ungültigen Zertifikaten betroffen sein werden, wenn sie seit der zweiten Impfung weder geboostert noch genesen sind. Der Grund: Vor neun Monaten nahm die Impfkampagne erst so richtig Fahrt auf. Im Mai, Juni und Juli 2021 wurden jede Woche über 300'000 Impfdosen verimpft.
Danach sieht es nicht aus. Die Kurve der Zahl der Drittimpfungen flacht eher etwas ab. Seit der Bundesrat am 12. Januar entschieden hat, die Gültigkeit zu verkürzen, liessen sich über 550'000 Personen boostern. Insgesamt 3'372'377 Personen haben (Stand 27.1.) eine dritte Impfung erhalten, das sind 39 Prozent der Bevölkerung. Von den über 65-Jährigen haben gar über 75 Prozent bereits eine dritte Impfung erhalten.
Die meisten Kantone wären allerdings bereit, einen grösseren Andrang zu stemmen, wie sie angeben.
Zu dieser Frage hat der Bundesrat noch keine Absichten bekannt gegeben, eine 4. Impfung ist auch noch gar nicht zugelassen. Es ist aktuell höchst unwahrscheinlich, dass sich die Regel 2G+ künftig auf eine 4. Impfung beziehen wird: Dass also selbst Personen mit einer Dreifachimpfung nach dem Ablauf von vier Monaten nur noch mit zusätzlichem Test ein Hallenbad besuchen können. Aus zwei Gründen: Erstes könnte die Zertifikatspflicht bald ganz fallen - bevor bei den ersten Seniorinnen und Senioren Ende Februar vier Monate nach ihrem Booster vergangen sein werden.
Zweitens zeigen erste Studien zur Wirkung einer 4. Impfung aus Israel, dass diese den Schutz nicht gross erhöht: Bald nach der Impfung fällt das Antikörperniveau wieder auf das Level von nach der 3. Impfung. Das Immunsystem scheint gesättigt zu sein. Eine 4. Impfung könnte aber im Herbst wieder aktuell werden für Risikopersonen - je nach dem, wie sich das Virus weiter verändert.
Für Reisen ins Ausland wird das Zertifikat auf weitere Zeit eine grosse Bedeutung haben. Australien zum Beispiel lässt nur vollständig geimpfte Reisende mit Touristenvisum einreisen. Nach Neuseeland sollen nach der Öffnung der Grenzen ab dem 30. April nur vollständig geimpfte ausländische Reisende wieder einreisen dürfen. Nur vollständig Geimpfte dürfen in die USA reisen, für Genesene gibt es keine Ausnahmen, auch diese müssen vollständig geimpft sein. In Finnland ist die touristische Einreise für Ungeimpfte verboten. Wie sich das weiter entwickeln wird, kann man noch nicht sagen. Die Pandemie ist weltweit aber bei weitem nicht beendet.
Hier wird oft die Quarantäne mit der Isolation verwechselt. Die Aufhebung der Quarantäne ist für jene Personen möglich, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Die fünftägige Isolation von infizierten Personen bleibt aber bestehen. Infizierte haben mit Omikron wahrscheinlich eine etwas kürzere Inkubationszeit als mit Delta. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome ist also kürzer, im Durchschnitt drei Tage. Danach sind Infizierte einige Tage lang ansteckend, Geimpfte weniger lang als Ungeimpfte. (bzbasel.ch)
Und die Anpassung an EU Regeln ist auch nur eine vorgeschobene Ausrede. Es wäre sehr einfach, im In- und Ausland verschiedene Gültigkeitsdauer anzuzeigen, wie es bei Genesenen bereits der Fall ist.