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Coronavirus

Frau bestellte Covid-Zertifikat per Handy, freigesprochen

«Im Zweifel für die Angeklagte»: Frau bestellte Covid-Zertifikat per Handy, freigesprochen

09.11.2022, 15:1509.11.2022, 15:15
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Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 22-jährige Schweizerin freigesprochen, obwohl sie ein Covid-Testzertifikat per Handy bestellt hatte. Der Grund: Sie beteuerte, sie habe sich testen lassen und sich nur nicht in die Schlange stellen wollen.

Die Beschuldigte arbeitete im November 2021 selber in einem Corona-Testzentrum an der Langstrasse. In diesem Zentrum habe sie sich auch selber testen lassen, sagte sie bei der Befragung. Das Resultat sei auch wirklich negativ gewesen.

«Das Testzentrum war aber sehr voll. Ich wollte mich nicht in die Schlange stellen, um das Zertifikat zu holen», sagte sie. Das habe ihr zu lange gedauert. «Es gab ja viele Systemausfälle.» Da habe sie ihre Kollegin vom Testzentrum per Handy gefragt, ob sie ihr das Zertifikat rasch ausstellen könnte – was diese ohne zu zögern tat.

Une personne tient dans sa main un smartphone avec l'application Certificat Covid suisse et son code QR indiquant 3G, 2G et 2G+ ce mercredi 12 janvier 2022 a Lausanne. (KEYSTONE/Laurent Gillieron ...
Ein Covid-ZertifiktBild: keystone

Anklage forderte bedingte Geldstrafe

Damit hat sich die 22-Jährige nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Anstiftung zur Urkundenfälschung schuldig gemacht. Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken.

Das Gericht war anderer Meinung. Es sprach die ehemalige Testzentrums-Mitarbeiterin frei. Grund dafür war, dass der Corona-Test negativ war. «Wir haben schlicht keine Hinweise, dass dem nicht so war.» Nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagte» müsse deshalb ein Freispruch erfolgen.

Die Freigesprochene bedankte sich für den Entscheid. Für sie ging das ganze Verfahren aber zu weit. «Ich weiss von wirklich gefälschten Zertifikaten.» Aber sie lande hier wegen eines Chats.

Auch die Kollegin muss vor Gericht

Auch ihre Kollegin, die das Zertifikat ausstellte, muss sich noch einem Gerichtsprozess stellen. Sie machte Kolleginnen und Kollegen diesen Gefallen offenbar mehrfach, ohne ein Testresultat zu sehen. Einen Termin gibt es für ihren Prozess noch nicht.

Zum Zeitpunkt der Tat im November 2021 war für den Besuch von Restaurants, Bars und Clubs ein Covid-Zertifikat nötig, Stichwort 3G-Regel. Wer sich nicht impfen lassen wollte, musste sich damals immer wieder neu testen lassen, um eingelassen zu werden.

(yam/sda)

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