Am Freitag hat die Arzneimittelbehörde Swissmedic dem Covid-19-Impfstoff von Pfizer/Biontech die Zulassung für und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren erteilt. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) wird in der zweiten Junihälfte über eine offizielle Empfehlung entscheiden, wie ihr Präsident Christoph Berger gegenüber CH Media sagte.
Erteilt die EKIF die entsprechende Empfehlung, wovon auszugehen ist, so soll es nach dem Willen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) danach schnell gehen: «Wir setzen alles daran, dass eine Impfung möglichst bald auch für Kinder und Jugendliche möglich ist», sagte BAG-Direktorin Anne Lévy Ende April im Interview mit CH Media.
Konkret könnten sich 12-Jährige im Falle einer Empfehlung durch die EKIF «ab Mitte Juli» impfen lassen, wie Virginie Masserey, Leiterin der Sektion Infektionskontrolle beim BAG, vergangene Woche vor den Medien sagte. Es seien genügend Impfdosen vorhanden, um alle Jugendlichen, die dies wünschten, bis Ende Jahr zu impfen.
Und wenn Jugendliche diesen Wunsch äussern, können sie auch ohne Einverständnis ihrer Eltern geimpft werden. Dies bestätigte das Innendepartement (EDI) von Gesundheitsminister Alain Berset (SP) in einer am Montag veröffentlichten Antwort an Nationalrätin Martina Bircher (SVP/AG).
Jede Impfung stelle eine Verletzung der körperlichen Integrität dar und bedürfe deshalb einer Einwilligung, heisst es dort. Eine solche Einwilligung könne «nur dann rechtsgültig gegeben werden, wenn die betreffende Person urteilsfähig ist». Doch gelten auch Minderjährige in der Altersstufe von 12 bis 18 Jahren als «weitgehend urteilsfähig», soweit sie psychisch gesund und bei Bewusstsein sind. Die Urteilsfähigkeit müsse fallbezogen beurteilt werden.
Davon würden auch die Empfehlungen des BAG zur Covid-19-Impfung nicht abweichen. Es sei dort nicht grundsätzlich vorgesehen, dass bei Kindern ab 12 Jahren keine Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Aber wenn ein Kind als urteilsfähig zu betrachten ist, «braucht es keine Einwilligung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten», stellt der Bundesrat in seiner Antwort klar.
In seiner Antwort an SVP-Nationalrätin Bircher verweist der Bundesrat auf ein Informationsschreiben, welches das BAG bereits im Mai an die kantonalen Gesundheitsdirektoren, Kantonsärzte und -apotheker, Krankenkassen sowie Berufsverbände der Ärzte- und Pflegeberufe verschickte. Die NZZ hatte als erstes über das Papier berichtet, das auch dieser Redaktion vorliegt.
Mit der Zulassung von Covid-Impfstoffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stelle sich die «Frage der Notwendigkeit einer Einwilligung zur Impfung durch die Eltern oder erziehungsberechtigte Personen», heisst es dort. Im Papier wird ebenfalls auf die notwendige Urteilsfähigkeit verwiesen. Diese werde fälschlicherweise oft mit der Volljährigkeit in Verbindung gebracht.
Eine starre Altersgrenze gebe es aber nicht. Massgeblich sei vielmehr «die individuelle Urteilsfähigkeit im konkreten Fall». In Bezug auf die Impfung müsse ein Kind oder ein Jugendlicher die Tragweite des Eingriffs auf seinen Körper abschätzen können, um als urteilsfähig zu gelten, führt das BAG weiter aus. Als Regel könne davon ausgegangen werden, dass die Urteilsfähigkeit bis 10 Jahre unmöglich erscheine und ab 15 Jahren vermutet werden könne.
Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahre könne diese Fähigkeit nach und nach zugestanden werden. Und dann schlussfolgert das BAG im entscheidenden Satz des Dokuments:
Somit könnten auch unter 16-jährige ohne das Einverständnis der Eltern einer Impfung zustimmen, sofern sie als urteilsfähig gelten.
Der Standpunkt des BAG stützt sich auf die Schweizer Rechtsprechung in dieser Frage ab. 2008 verurteilte das Bundesgericht einen Osteopathen zu einer Ordnungsbusse. Der Mann hatte eine Behandlung gegen den Willen einer 13-Jährigen fortgesetzt. Der Mediziner begründete sein Handeln vor Gericht mit der Tatsache, dass die Mutter des Mädchens nicht eingegriffen hatte und er deshalb von ihrem Einverständnis zur Behandlung ausgegangen war. Das höchste Gericht der Schweiz hielt fest, dass das Mädchen urteilsfähig und die Mutter deshalb nicht als rechtliche Vertreterin zu betrachten sei.
Im Juni 2020 gab das Bundesgericht der Beschwerde eines Vaters von drei minderjährigen Kindern recht. Der Mann, der getrennt von der Mutter der sechs gemeinsamen Kinder lebt, mit dieser aber das Sorgerecht teilt, wollte die drei noch minderjährigen Kinder gemäss den behördlichen Empfehlungen gegen Masern impfen lassen. Die Mutter war dagegen.
In seinem Urteil kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Entscheid über die Impffrage mangels gemeinsamer Haltung der Eltern von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) getroffen werden müsse. Und wies die Kesb an, sich dabei auf die Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit als «fachkompetente eidgenössische Behörde» zu stützen. Offen liess das oberste Gericht jedoch, wie es bei einer von «beiden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern getroffenen Entscheidung, ihr Kind nicht gegen die Masern zu impfen» entscheiden würde. (aargauerzeitung.ch)
Unicron
Es ist mir gar nicht in den Sinn gekommen dass das ein Problem sein könnte... Andererseits werden Kinder zum Teil in widerlichem Ausmass von ihren Eltern manipuliert.
Ich weiss zB von einer Familie hier im Dorf welche schon öfters in Läden mit Maskenverweigerung aufgefallen ist. Und deren Kinder werden von den Eltern dazu aufgestachelt diese elenden "Covid-19 Gesetz - Nein!" Sticker an jede/n Laterne, Robi-Dog, Verteilkasten usw zu kleben.
Ich komme fast nicht nach mit weg reissen.
Haarspalter
In dieser Altersgruppe gibt es meiner Erfahrung nach übrigens kaum Aluhüte und Impfgegner (die sind in der Regel Ü45 - also eher in der Altersgruppe der Eltern der Teenies)
skater83
love it!!! :-)