Der Kanton Nidwalden greift ab dem kommenden Sommer durch: Ab dem neuen Schuljahr ist es Kindern und Jugendlichen nicht mehr erlaubt, private Handys, Tablets und Laptops auf dem Schulgelände zu verwenden. Nidwalden nimmt damit eine Vorreiterrolle ein – ein einheitliches Verbot gibt es sonst in keinem Kanton.
Der Entscheid betrifft sämtliche Lernenden sowie die Primar- und Sekundarschulen des Kantons. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn die Lehrperson eine Verwendung zu Unterrichtszwecken erlaubt oder ein Notfall vorliegt.
Bei einem Verstoss gegen die neue Regel werden Lehrer dazu angehalten, das Gerät bis Unterrichtsschluss einzuziehen. Bei wiederholten Missachtungen ist zudem mit weiteren disziplinarischen Massnahmen zu rechnen.
Grund für die neue Massnahme sei, dass die Nutzung solcher Geräte an Schulen in den letzten Jahren zugenommen habe, schreibt die Bildungsdirektion des Kantons. «Wir möchten den Geräten nicht ihren Nutzen absprechen, jedoch sollen Kinder und Jugendliche einen bewussten Umgang damit erlernen», so Bildungsdirektor Res Schmid. Lehrpersonen sollen deshalb den Umgang mit solchen Geräten in den Unterricht integrieren und Themen wie Datenschutz oder Cybermobbing behandeln.
Mit dem Handyverbot entscheidet sich Nidwalden für eine Massnahme, die in der Schweiz landesweit Unterstützung geniesst. Bei einer Sotomo-Umfrage im letzten Dezember sprachen sich ganze 82 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer für ein solches Verbot aus.
Kantonale Vorgaben zur Handynutzung an den Schulen waren auch in anderen Zentralschweizer Kantonen ein Thema. Der Kantonsrat Schwyz entschied aber im Februar, auf eine kantonale Regelung zu verzichten, weil die Schulen das Thema im Griff hätten.
Mit ähnlichen Argumenten sprach sich auch der Luzerner Regierungsrat gegen ein generelles Smartphone-Verbot aus. Jede Schule habe ihre eigenen Bedürfnisse, welche eine kantonale Regelung nicht abdecken könne, erklärte er zu einer Anfrage aus dem Kantonsrat.
Auch die Zuger Kantonsregierung will nicht aktiv werden. Sie erklärte zu einer Motion aus dem Kantonsrat, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen und Disziplinarordnungen ausreichend seien, um Smartphones während des Unterrichts zu verbieten. (dab)