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Threema gewinnt vor Bundesgericht «gegen Überwachungsbehörden»

Threema gewinnt vor Bundesgericht «gegen Überwachungsbehörden»

Der abhörsichere Schweizer Messenger muss keine zusätzlichen Nutzerdaten für den Geheimdienst und staatliche Ermittler erheben.
18.05.2021, 09:4418.05.2021, 12:56

Der Schweizer Messenger-Anbieter Threema hat vor dem obersten Gericht des Landes einen Sieg gegen das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) errungen.

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz bestätigt, wonach die Threema GmbH nicht als Fernmeldedienstanbieterin im Sinne des BÜPF («Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs») zu betrachten sei, sondern nach wie vor als «Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste».

Was heisst das?

Hätte das EJPD juristisch gesiegt, wäre Threema verpflichtet gewesen, die Nutzerinnen und Nutzer «mit geeigneten Mitteln» zu identifizieren und eine Vorratsdatenspeicherung zu betreiben, wie das Unternehmen mitteilt. Bekanntlich kann Threema, das Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet, auch anonym, ohne Mobilfunknummer, genutzt werden.

Threema schreibt:

«Der Versuch der Behörden, ihren Einflussbereich erheblich auszuweiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzerdaten zu erhalten, ist somit endgültig gescheitert. Dass kein Präzedenzfall zulasten der Privatsphäre geschaffen wurde, ist nicht nur für Internetnutzer beruhigend, sondern auch erfreulich für hiesige Online-Dienste, welche andernfalls mit erheblichem administrativem Mehraufwand und grossen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Mitbewerbern konfrontiert gewesen wären.»
quelle: medienmitteilung threema

watson konnte den Entscheid des Bundesgerichts, der nur den betroffenen Parteien zugestellt wurde, einsehen.

Die Begründung ist noch nicht öffentlich verfügbar. Darin schreiben die höchsten Schweizer Richter:

«Würde allein die Einspeisung von Informationen in eine bestehende Leitungs- oder Funkinfrastruktur für eine Qualifikation als Fernmeldedienstanbieterin genügen, gäbe es zudem faktisch kaum mehr nicht als Fernmeldedienstangebote zu betrachtende Dienste, welche sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen.»

Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte Ende 2018 verfügt, die Threema GmbH sei – wie z.B. Swisscom oder Sunrise – als Fernmeldedienstanbieterin einzustufen. Diese Einstufung hätte Threema Überwachungspflichten unterworfen, welche sich nicht «mit der konsequenten Ausrichtung auf den Schutz der Privatsphäre» vereinbaren liessen.

(dsc)

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