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Einführung der E-ID verzögert sich – das ist der neue Zeitplan

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Der Schweizer Staat soll einen freiwilligen digitalen Ausweis herausgeben. Das dauert.Bild: keystone

Einführung der E-ID verzögert sich – das ist der neue Zeitplan

30.06.2026, 14:3030.06.2026, 18:33

Die E-ID kommt nicht mehr im laufenden Jahr. Der Bund hat die Lancierung verschoben, weil Weiterentwicklungen für den Datenschutz und für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer nötig sind. Ein neues Datum für die Einführung wurde nicht genannt.

Zuletzt war von einer Lancierung der E-ID im zweiten Halbjahr 2026 die Rede gewesen. Der Sicherheitsaspekt sei höher zu gewichten als die Einführung zum ursprünglich genannten Zeitpunkt, hiess es nun aber in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom Dienstag. Deshalb sei der Zeitplan angepasst worden.

Kein fixes Einführungsdatum

Neueste Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) brächten zusätzliche Herausforderungen für das Erstellen einer elektronischen Identität (E-ID) mit sich. Die Sicherheit beim Online-Ausstellungsprozess der E-ID werde weiter erhöht.

Beispielsweise soll mit weiteren technischen Vorkehrungen das Einschleusen von Schadsoftware auf dem Endgerät erschwert werden. Ebenso will der Bund die Erkennung von Deepfakes stärken. Lösungsansätze würden derzeit in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe weiter konsolidiert.

Das brauche jedoch zusätzliche Zeit, begründete das BJ die Verschiebung. Ein genaues Datum für die Einführung nannte es noch nicht. Der Zeitpunkt der Einführung werde bekanntgegeben, sobald die Arbeiten weitgehend abgeschlossen seien, schrieb es.

Infrastruktur erfolgreich getestet

Unabhängig von der Einführung der E-ID will der Bund aber die Vertrauensinfrastruktur für die E-ID in Betrieb nehmen, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027. Entsprechend wird das E-ID-Gesetz auf diesen Zeitpunkt hin zumindest teilweise in Kraft treten.

Ab dann kann die Infrastruktur von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Privaten genutzt werden, um elektronische Nachweise auszustellen. Einer davon ist der elektronische Führerausweis respektive der Lernfahrausweis. Andere Beispiele sind Wohnsitzbescheinigungen und Mitgliederausweise.

Die Entwicklung der für den Betrieb der E-ID notwendigen Infrastruktur sei weit fortgeschritten, schrieb das BJ. Seit mehr als einem Jahr werde die Infrastruktur von Behörden und Privaten in einer Testumgebung erfolgreich ausprobiert.

Knappes Ja an der Urne

Das E-ID-Gesetz war im September 2025 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 50,39 Prozent angenommen worden. Die Ja-Stimmen übertrafen den Anteil der Nein-Voten um 21'270. Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll und vier weitere Personen reichten in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung ein, jedoch erfolglos.

Unmittelbar nach dem Urnenentscheid hatte Bundesrat Beat Jans das BJ beauftragt, die Hauptkritik der Gegnerinnen und Gegner der E-ID bis zu deren Einführung so weit möglich umzusetzen. Die E-ID ist eine freiwillige digitale Alternative zum Schweizer Pass oder zur ID-Karte, die man immer auf dem Handy dabei haben kann.

(sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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ch.vogel
30.06.2026 15:42registriert Mai 2014
Auf die paar Monate kommts jetzt auch nicht mehr an, wenn dafür im Bereich Datenschutz nicht "gejufelt" werden muss, sondern alles so sauber wie möglich umgesetzt wird.
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Bloxli135
30.06.2026 15:29registriert Juli 2025
Solange die Option besteht, ob man die E-ID möchte oder nicht, die Daten 100% in der Schweiz liegen, die Handhabung einfach und unkompliziert und die Sicherheit gewährleistet ist... GUT!
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