Schweizer E-ID nicht mit EU-App kompatibel – mit Folgen für die digitale Altersprüfung
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ruft die EU-Mitgliedstaaten zur Nutzung einer neuen europäischen Smartphone-App für die digitale Altersüberprüfung auf.
In der Debatte um einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Onlinewelt brauche es einen einheitlichen Ansatz, argumentierte die EU-Politikerin am Mittwoch in Brüssel. Die von der Europäischen Kommission entwickelte Lösung sei nun «technisch fertig».
Noch ist die vorgestellte Lösung aber nicht in den App-Stores verfügbar. Die 27 EU-Mitglieder sollen bzw. können eigene nationale Apps lancieren, die dank der gemeinsamen Software-Grundlage und verbindlicher Standards auch grenzüberschreitend funktionieren.
Und die Schweiz?
watson hat in Bundesbern nachgefragt.
Wo ist das Problem?
Auch hierzulande laufen die technischen Vorarbeiten, um Online-Altersverifzierungen über eine sichere staatliche Handy-App zu ermöglichen, statt das Feld den US-Techkonzernen oder anderen «datenhungrigen» privaten Unternehmen zu überlassen.
Es ist schon länger bekannt, dass seitens Bundesverwaltung eine eigene Open-Source-Lösung entwickelt wird, die auf der E-ID-Infrastruktur basiert.
Allerdings wird die Schweizer Lösung technisch nicht mit der Lösung der EU-Mitgliedsstaaten kompatibel sein. Zumindest «zu Beginn» nicht. Dies bestätigt Rolf Rauschenbach, stv. Leiter des Fachbereich e-ID beim Bundesamt für Justiz und gleichzeitig Informationsbeauftragter für die E-ID, auf Anfrage von watson.
Wegen der fehlenden technischen Interoperabilität scheint nun die Frage, ob die E-ID als Altersverifizierung für europäische Plattformen genutzt werden kann, ohnehin auf Eis zu liegen. «Es bestehen verschiedene technische und regulatorische Unterschiede, zum Beispiel im Zusammenhang der Identifier-Technologie», erklärt E-ID-Kommunikationschef Rolf Rauschenbach.
Die erwähnte «Identifier-Technologie» kann man sich wie das digitale Gegenstück zu einem physischen Schlüssel und einem Schloss vorstellen. Damit ein Onlinedienst (das Schloss) das verlangte Mindestalter einer Nutzerin oder eines Nutzers prüfen kann, muss er den digitalen Nachweis (Schlüssel) aus der App verstehen. Es ist das gleiche datenschutzfreundliche Prinzip digitaler Zertifikate, das man von der Impf-Zertifikat-App kennt.
Die offizielle Einführung der E-ID soll voraussichtlich am 1. Dezember 2026 erfolgen. Dass für die rechtliche Anerkennung der E-ID in der Europäischen Union ein Staatsvertrag nötig ist, war juristisch klar. Dass dieser aber frühestens ab Ende Jahr verhandelt werden kann, wenn das E-ID-Gesetz in Kraft ist, dämpft die Erwartungen an eine schnelle Lösung erheblich.
Demnach haben sich die früheren Hoffnungen auf eine sofortige Interoperabilität mit dem EU-System (ageverification.dev) zerschlagen. Und Schweizer E-ID-Besitzer werden ihr Alter «bis auf Weiteres» nicht im europäischen digitalen Raum nachweisen können.
Kleiner Trost: Die Option einer späteren EU-Anbindung möchten die Verantwortlichen offen halten. Dies wurde schon an einer im vergangenen Februar abgehaltenen Informationsveranstaltung kommuniziert.
Wie die EU-Bürgerinnen und Bürger sollen auch E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer in Zukunft per iPhone oder Android-Handy ihre Volljährigkeit belegen können, bestätigt Rauschenbach. Überdies können mit der E-ID gegenüber Dritten folgende Angaben gemacht werden, ohne persönliche Informationen preiszugeben:
- Bestätigen eines Mindestalters: älter als 16, älter als 18 Jahre, älter als 63 Jahre, älter als 65 Jahre.
- Angeben des Geburtsdatums.
Warum ist das wichtig?
Eine staatliche Alters-Check-App wird für ein mögliches Verbot von Social Media für Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter eine entscheidende Rolle spielen. Darüber wird auch in Brüssel diskutiert.
Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) die Regeln für Social-Media-Plattformen (wie YouTube, TikTok oder Instagram) verschärft. Die marktdominierenden Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu ungeeigneten Inhalten haben.
Das Problem: Wenn die Schweizer E-ID von diesen (oft in der EU ansässigen) Plattformen nicht anerkannt wird, müssten Schweizer User wohl weiterhin auf unsichere oder invasive Methoden ausweichen, wie das Hochladen von Passkopien oder dem Angeben von Kreditkartendaten gegenüber ausländischen Drittfirmen.
Ob die EU-Kommission sich für ein europaweites Mindestalter auf den Social-Media-Plattformen einsetzen wird oder nicht, ist offen. Eine entsprechende Expertenkommission berät dazu und soll im Sommer Vorschläge zum weiteren Vorgehen präsentieren.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen.
Die Schweizer Landesregierung hat sich bereits gegen eine strenge Regulierung der marktbeherrschenden ausländischen Techkonzerne ausgesprochen. Allerdings gibt es seitens Bevölkerung und Politik starke Sympathien für ein generelles Social-Media-Mindestalter.
Wie geht es weiter?
Nachdem das eidgenössische E-ID-Gesetz am 28. September 2025 in einer Volksabstimmung knapp angenommen wurde, befindet sich das vom Bund entwickelte IT-System aktuell noch immer in der Pilotphase.
Brisant: Das Bundesgericht führt am kommenden Dienstag, 21. April, eine öffentliche Beratung über die Stimmrechtsbeschwerden durch. Es liegt noch kein rechtskräftiges Urteil vor. Das Schicksal der E-ID-Abstimmung wird sich also in wenigen Tagen entscheiden.
Abgesehen von juristischen Fragen sind auch noch technische offen: Im Februar dieses Jahres hielten die unabhängigen Prüfer der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht fest, dass die Schweizer E-ID aus ihrer Sicht noch nicht reif für die Lancierung sei. Vorher gelte es, mehrere kritische Punkte zu klären.
Die Finanzkontrolle sehe angesichts von Sicherheitslücken sogar die Gefahr, dass EU-Länder die Schweizer E-ID gar nicht als offizielles Ausweisdokument akzeptieren werden, schrieb der «Tages-Anzeiger». Die Fachleute beim Bund versuchten zu relativieren und versicherten, das Projekt sei technisch auf gutem Weg.
Bis zum geplanten Start im Dezember 2026 gilt es, alle technischen Herausforderungen zu bewältigen, die im Februar verkündeten Nachbesserungen vorzunehmen und die Swiyu-App massentauglich zu machen.
Dass weiterhin der 1. Dezember als offizieller Start angepeilt wird, bestätigt nun der E-ID-Sprecher.
Wie sieht die EU-App aus?
Wie erwähnt, ist bislang keine App in den App-Stores von Apple und Google verfügbar. Vielmehr sollen nun die EU-Mitgliedsstaaten, basierend auf dem Software-Prototyp, der als Open-Source-Projekt frei verfügbar ist, ihre eigenen nationalen Apps in die Tat umsetzen.
In dem bei YouTube veröffentlichten Promo-Video wird erklärt, wie man in Zukunft per Handy beim Anmelden auf einer Plattform vorgehen kann, um das erforderliche Mindestalter zu bestätigen. Demnach scannt man einen eingeblendeten QR-Code – und fertig.
Eine Beta-Version der App haben etwa die EU-Länder Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien bereits getestet, wie aus Berichten hervorgeht.
Wann die europäischen Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Smartphone die App zur bequemen Altersverifizierung nutzen können, ist nicht bekannt. Das Ganze erfolgt auf freiwilliger Basis. Niemand werde gezwungen.
Die Pilotphase mit der Swiyu-App ist seit März 2025 am Laufen und auf eid.admin.ch dokumentiert. Das System kann in einer öffentlichen Testumgebung (Public Beta) mit einer fiktiven Beta-ID getestet werden.
Quellen
- netzpolitik.org: Von der Leyen erklärt Alterskontroll-App für „fertig“ (15. April)
- srf.ch: Die EU lanciert sicheres Online-Zertifikat für Altersprüfung
- Mit Material der Nachrichtenagenturen SDA/DPA
- tages-anzeiger.ch: Finanzkontrolle warnt vor Sicherheitslücken bei der E-ID – und empfiehlt Verschiebung (Februar 2026)
- nzz.ch: Jugendschutzgesetz: Bund will das Alter mit E-ID kontrollieren (2023)
