Am Donnerstagnachmittag meldete die Walliser Staatskanzlei auf X, dass die Webseite des Kantons Wallis unter «vs.ch» «von einem Cyberangriff betroffen» und «als Vorsichtsmassnahme deaktiviert» worden sei. Ein Diebstahl oder Missbrauch von Daten, hiess es weiter, sei bislang nicht festgestellt worden.
Die Website des Kantons Wallis https://t.co/7XDsfZnK0C ist von einem Cyberangriff betroffen. Die Website wurde als Vorsichtsmassnahme deaktiviert. Bislang wurde kein Diebstahl oder Missbrauch von Daten festgestellt. pic.twitter.com/NNWUlpsgyz
— Staatskanzlei - IVS (@kantonwallis1) May 22, 2025
24 Stunden später, ist klar warum: Es war gar kein Hackerangriff, sondern eine technische Fehlfunktion, die von den Überwachungssystemen fälschlicherweise als Bedrohung interpretiert worden ist, wie die Walliser Staatskanzlei am Freitagabend in einer Mitteilung mitteilte. Diese teilte sie über die betroffene Webseite, die dann wieder online war.
Nach einer eingehenden Analyse könne die Hypothese eines Cyberangriffs ausgeschlossen werden. Es sei weder ein unberechtigter Zugriff auf Daten noch ein Eindringen in andere Systeme vom Kanton Wallis festgestellt worden, hiess es weiter.
Der Kanton Wallis betonte, dass er die Sicherheit seiner digitalen Umgebung sehr ernst nehme und konsequent die Prozeduren im Bereich der Cybersicherheit anwende, um den Schutz der Daten und die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Am Donnerstagabend tönte das Ganze noch anders: «Die Hacker verfügten vorübergehend über weitreichende Rechte», sagte Claude-Alain Berclaz, Leiter der kantonalen Dienststelle für Informatik, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Dies könnte es ihnen ermöglichen, Änderungen [auf VS.ch] vorzunehmen, aber dies wurde bislang nicht festgestellt.»
Zu dem «böswilligen Akt» habe sich niemand bekannt, so Berclaz, der Angriff sei der erste Angriff dieser Grössenordnung.
Und nun stellt sich heraus, dass selbst dieser gar keiner war. In einer weiteren Mitteilung erklärt der Kanton, dass die Fachleute nach einer gründlichen Analyse einen Cyberangriff ausschliessen können. Die beobachteten Fehlfunktionen seien vielmehr auf technische Anomalien zurückzuführen, die von den IT-Überwachungssystemen als Bedrohung interpretiert worden seien.
(sda/lyn)